Tarifabschluss BRK: Bedeutsame Verbesserungen vereinbart

(ot) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und das Bayerische Rote Kreuz (BRK) haben am 3. August einen Tarifabschluss für über 30.000 Beschäftigte erzielt. „Mit diesem Abschluss treten wir der historisch hohen Inflation entschlossen entgegen“, erklärte der Verhandlungsführer von ver.di Bayern, Robert Hinke. Nach der tabellenwirksamen Entgeltsteigerung von 2,0 Prozent ab dem 1. April 2022 erhalten die Beschäftigten ab dem 1. Dezember 2022 ein weiteres Entgeltplus von 6 Prozent. Hinzu kommt eine Sonderzahlung von insgesamt 600 Euro (bei Vollzeit). Außerdem wird der Nachtzuschlag deutlich erhöht und es wurde eine Regelung zum Job-Rad verabredet. Die Laufzeit beträgt 13 Monate.
ver.di konnte sich in den Tarifverhandlungen mit dem BRK darauf einigen, dass die Beschäftigten neben der Sonderzahlung auch bereits im Dezember mit einer Tabellensteigerung rechnen können. „Dies war uns angesichts der Inflation und der meist im November/Dezember zu erwartenden Heizkostenrechnungen besonders wichtig“, betonte Hinke. Zu einer früheren Tabellensteigerung war die Arbeitgeberseite allerdings nicht bereit. Nachdem der laufende Tarifvertrag aber bis zum 31. Dezember gegolten hätte, ist ver.di dennoch eine vorzeitige Entgelterhöhung gelungen. Erfolgreich war ver.di auch bei der Durchsetzung einer kurzen Laufzeit: Der jetzige Abschluss hat 13 Monate Gültigkeit (bis zum 31. Dezember 2023).
Das Tarifpaket summiert sich bei einem Notfallsanitäter (R 8/Stufe 3) auf 3.726,38 Euro, bei einer Pflegefachkraft (P 7 / Stufe 3) auf 3.576,20 Euro und einer Erzieherin (S 7 / Stufe 3) auf 3.737,89. „Ein kräftiges Plus in schwierigen Zeiten“, betont der ver.di-Fachsekretär Lorenz Ganterer.
Auszubildende und Praktikant*innen erhalten neben den schon vereinbarten 35 Euro zum 1. September 2022 eine Einmalzahlung von 300 Euro zum 1. Dezember 2022 und am 1. Dezember 2022 wird die Vergütung dann noch um 6 Prozent erhöht.
Um die besondere Belastung durch Nachtdienste zu berücksichtigen, konnte ver.di durchsetzen, den Zeitzuschlag für Nachtarbeit auf 20 Prozent des Stundenlohnes der jeweiligen Entgeltgruppen in Stufe III zu erhöhen.
Hinke bekräftigt die Bedeutung von Tarifverträgen: „Erst diese ermöglichen es uns, gemeinsam mit den Beschäftigten auf sich verändernde Lebenslagen einzugehen. Beschäftigte jenseits der Tarifbindung sind meist der vollen Härte der Inflation ausgesetzt.“
Quelle: Unveränderte Übernahme einer Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di Bayern.