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Unfallflucht vorgetäuscht: Strafrechtliche Konsequenzen

Eine 44-jährige Frau aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen muss sich wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten. Die Frau hatte am vergangenen Mittwoch bei der Polizeiinspektion Neuburg eine angebliche Unfallflucht angezeigt. Die Ermittlungen der Polizei deckten allerdings auf, dass sie den Unfall selbst verursacht hatte.

Zunächst gab die Frau an, ihr Wagen sei von einem unbekannten Verkehrsteilnehmer auf Parkplätzen in Schrobenhausen oder Hohenwart beschädigt worden. Doch die Beamten hegten schnell Zweifel an dieser Version der Geschichte. Im Zuge der Ermittlungen fanden sie die tatsächliche Unfallstelle: Am Dienstag zuvor war die Frau gegen 16 Uhr auf der Staatsstraße 2046 in Richtung Berg im Gau von der Fahrbahn abgekommen und mit ihrem Auto gegen die rechte Leitplanke geprallt.

Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro an der Leitplanke und etwa 20.000 Euro an dem Fahrzeug der Unfallverursacherin. Warum die Frau eine Unfallflucht vortäuschte, bleibt unklar – sie machte keine Angaben zu ihrem Motiv. Die Polizei hat ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat gegen die 44-Jährige eingeleitet.

Quelle: Die Erstellung des Artikels erfolgte unter Verwendung einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Neuburg.

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