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Ungenehmigte Rodung: Stadt bleibt Antworten schuldig

Wo bis Dezember dichter Uferbewuchs stand, liegt heute eine kahle Schneise. Am Weiher im Ingolstädter Ortsteil Hundszell fehlt ein Großteil der Sträucher und Gehölze; rund zwei Drittel des Gewässerrandes wurden freigestellt. Der Eingriff ist, wie berichtet, sichtbar – die Verantwortlichkeit nicht.

Nach Angaben der Stadt waren lediglich drei Baumfällungen aus dem Jahr 2024 beantragt und im Februar 2025 aus Gründen der Verkehrssicherheit genehmigt worden. Mit der großflächigen Rodung im Dezember 2025 habe das nichts zu tun. Diese sei weder veranlasst noch genehmigt gewesen. Seitdem prüft das Umweltamt.

Auf erneute Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne teilt die Pressestelle mit: „Aktuell prüft das Umweltamt, wer die Rodungen veranlasst und wer sie durchgeführt hat. Eine finale Bewertung und die Festlegung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen kann erst dann erfolgen, wenn die Prüfung des Vorgangs abgeschlossen ist.“

Mehr teilt die Stadt nicht mit – auch nicht zur rechtlichen Einordnung. Liegt ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften vor? Welche Maßnahmen kämen in Betracht – Bußgeldverfahren, Ersatzpflanzungen, Wiederherstellungsauflagen?

Eine fachliche Bewertung des Umweltamtes fehlt ebenfalls. Ob der Eingriff erheblich ist.
Ob ökologische Auswirkungen dokumentiert wurden. Und ob die Kontrollmechanismen bei verpachteten Flächen greifen. Darauf gibt die Stadt bisher weiterhin keine Auskunft.

Die Rodungen liegen inzwischen rund zwei Monate zurück – eine inhaltliche Einordnung steht weiterhin aus. Der Uferstreifen ist verändert. Die Antworten der Stadt Ingolstadt bleiben es nicht.

Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.

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