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Das Bayerische Landeskriminalamt hat am 1. April 2025 unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft München zwei Personen in Ober- und Unterfranken festgenommen. Die Maßnahmen erfolgten auf Grundlage von Haftbefehlen des Oberlandesgerichts München. Gleichzeitig wurden richterlich angeordnete Durchsuchungen an drei Objekten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit österreichischen Behörden wurde im Wege der Rechtshilfe ein weiterer Beschuldigter in Oberösterreich aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Auch dort wurde ein Anwesen durchsucht. Dabei konnten eine einstellige Anzahl an Waffen und mehrere digitale Asservate sichergestellt werden.
Den drei Beschuldigten wird unter anderem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Nach derzeitigen Erkenntnissen sollen sie sich ab spätestens März 2022 im Einvernehmen mit gesondert durch die Bundesanwaltschaft verfolgten Rädelsführern aus dem Umfeld der Corona-Leugner-Szene an Aktivitäten der Organisation „Vereinte Patrioten“ beteiligt haben. Ziel war demnach die Errichtung einer Parallelregierung. Die Beteiligung soll unter anderem durch die Teilnahme an Treffen der Führungsriege und durch die geplante Übernahme verschiedener Ämter erfolgt sein.
Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten werden vom Bayerischen Landeskriminalamt unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München geführt. Das LKA Rheinland-Pfalz ermittelte bereits seit Oktober 2021 unter der Leitung der Bundesanwaltschaft gegen sechs weitere Personen aus dem gleichen Umfeld wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB. Im weiteren Verlauf leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Verfahren gegen zusätzliche Beschuldigte wegen des Verdachts der Tatbeteiligung ein und übergab diese an die zuständigen Landesjustizbehörden. Die drei aktuellen Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft beziehungsweise in Auslieferungshaft.
Quelle: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Bayern.
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