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Urteil im Doppelgänger-Verfahren rechtskräftig

Das Urteil im sogenannten Doppelgänger-Verfahren ist nun vollständig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten K. B. verworfen. Bereits zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und der Mitangeklagte K. ihre Rechtsmittel zurückgenommen. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom Dezember 2024 bestehen.

Die Schwurgerichtskammer hatte die Angeklagten wegen Mordes an Khadidja O. zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Zusätzlich wurde K. B. wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu Lasten ihres Schwagers schuldig gesprochen. Bei ihr stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Pressestelle des Landgerichts Ingolstadt.

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