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Die Frist ist seit Jahren verstrichen. Nun soll sie aus dem Gesetz verschwinden. Der Sozialverband VdK wirft der Bundesregierung deshalb vor, sich beim barrierefreien Nahverkehr aus der Verantwortung zu ziehen.
Anlass ist ein Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, das das Bundeskabinett am 15. Juli beschlossen hat. Nach Angaben des VdK soll damit die bisher im Personenbeförderungsgesetz verankerte Frist für einen vollständig barrierefreien öffentlichen Nahverkehr gestrichen werden. Ursprünglich sollte dieses Ziel bis 2022 erreicht sein.
VdK-Präsidentin Verena Bentele bezeichnet das Vorhaben als „Armutszeugnis“. Die Bundesregierung gebe ein gesetzlich festgeschriebenes Ziel faktisch auf, weil dessen Umsetzung bislang nicht gelungen sei. Zwar unterstütze der Verband den Abbau unnötiger Bürokratie. Bei der Barrierefreiheit gehe es jedoch nicht um entbehrliche Vorschriften, sondern um die selbstständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung und älteren Fahrgästen.
Wie sich fehlende Barrierefreiheit auswirken kann, zeigt der Verband anhand zweier Beispiele. Eine Rollstuhlfahrerin könne nicht mit dem Bus zu einem Facharzt fahren, weil an der Haltestelle ein abgesenkter Bordstein und am Fahrzeug eine ausfahrbare Rampe fehlten. Sie sei deshalb auf Fahrdienste angewiesen, die häufig Tage im Voraus gebucht werden müssten, Geld kosteten und nicht immer verfügbar seien.
Ein blinder Berufspendler könne mehrere Regionalbahnhöfe auf seinem Arbeitsweg nicht selbstständig nutzen. Ohne taktile Leitsysteme und akustische Ansagen müsse er auf die spontane Hilfe anderer Reisender hoffen.
Der VdK fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindliche Fristen und einen konkreten Fahrplan für einen barrierefreien Nahverkehr vorzulegen. Die Streichung der bisherigen Vorgabe stehe aus Sicht des Verbandes im Widerspruch zum Bekenntnis Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des Sozialverbands VdK Deutschland; redaktionell bearbeitet.