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Verbot für Subunternehmen bei Essenslieferdiensten?

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas prüft ein Verbot von Subunternehmen in der Essenslieferbranche. Hintergrund sind Berichte über kriminelle Strukturen, Lohnbetrug und Versuche, Beschäftigte von der Durchsetzung ihrer Rechte abzuhalten. Eine ARD-Reportage zeigte Anfang Dezember mehrere Fälle, in denen Subfirmen Fahrerinnen und Fahrer unter Druck setzen. Bereits Ende November hatten die Arbeits- und Sozialminister der Länder die Bundesregierung aufgefordert, Lieferdienste zur direkten Anstellung zu verpflichten.

Rückhalt für ein solches Vorgehen kommt aus der arbeitsrechtlichen Forschung. Das Hugo Sinzheimer Institut der Hans-Böckler-Stiftung hält ein Direktanstellungsgebot für rechtlich möglich. Institutsdirektor Ernesto Klengel verweist auf eine Studie zur Fleischwirtschaft, die ähnliche Probleme beschreibt: unklare Verantwortlichkeiten, strukturelle Schwäche der Beschäftigten und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Vorgaben.

Nach Einschätzung des Instituts sind vergleichbare Bedingungen inzwischen auch bei Lieferdiensten gegeben. Dass nun auch der Marktführer Lieferando den Einsatz von Subunternehmen plant, sieht Klengel als Risiko für bereits bestehende Betriebsratsstrukturen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit könnte aus seiner Sicht den Rahmen bieten, ein gesetzliches Direktanstellungsgebot einzuführen.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung.

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