Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.
Im August des vergangenen Jahres wurde ein bekannter Ingolstädter von einer Frau aus der Region bei der Polizei wegen Vergewaltigung angezeigt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerten bis Januar dieses Jahres. Am 24. Januar verfügte die zuständige Staatsanwältin, dass das Verfahren nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wird. In diesem Paragrafen heißt es: „Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.“
Der Ingolstädter hatte bereits im September 2024 zivilrechtlich einen Erfolg erzielt. Der Frau wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, bis zum Abschluss des Strafverfahrens wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, dass der Ingolstädter sie vergewaltigt habe. Die Zivilkammer betonte dabei die grundsätzliche Gültigkeit der Unschuldsvermutung bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung.
In einem Gespräch vom Juli des letzten Jahres mit dem Nachrichtenportal O-T(h)öne hatte der Ingolstädter die Vorwürfe bereits vehement bestritten. Nach Akteneinsicht hatte dessen Anwalt in einem Gespräch mit O-T(h)öne bereits die Einstellung des Verfahrens verlangt.
Quelle: Eigene Berichterstattung.
Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden vom Nachrichtenportal O-T(h)öne bis zu einer möglichen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft bewusst keine Namen oder weiteren Details veröffentlicht, die Rückschlüsse auf die Person zulassen.