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Das Landgericht Ingolstadt hatte Ende November vergangenen Jahres einen Ingolstädter Unternehmer wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Tatwurfwurf betrifft den 3. Mai 2022. Das Opfer soll eine damals 18-jährige Schülerpraktikantin gewesen sein. Im Fitnessraum der Ingolstädter Kampfsportakademie des Angeklagten soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.
Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom Juni des letzten Jahres, wegen Vergewaltigung, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) Mitte August dieses Jahres aufgehoben. Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.
Wie die Pressestelle des Landgerichts Ingolstadt auf Nachfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne vom gestrigen Freitag mitteilt, eine Terminierung zur abermaligen Verhandlung vor dem Landgericht ist „bislang nicht erfolgt und derzeit nicht absehbar“.
Quelle: Eigene Berichterstattung.