Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Elf Einsatzkräfte mussten nach dem Ammoniakaustritt in der Scheelestraße rettungsdienstlich versorgt und behandelt werden. Ein Feuerwehrangehöriger kam zur weiteren medizinischen Abklärung in ein Krankenhaus. Damit ist der Einsatz nicht nur wegen des Gefahrstoffs bemerkenswert. In Feuerwehrkreisen wird über den Ablauf auch über Ingolstadt und die Region hinaus gesprochen.
Die Stadtratsfraktion der FREIEN WÄHLER verlangt nun Aufklärung. In ihrer Anfrage ist von einem Feuerwehreinsatz „mit zahlreichen verletzten Feuerwehrangehörigen / Einsatzkräften“ die Rede. Anlass seien Medienberichte und „zunehmender irritierender Informationen aus der Bevölkerung“. Die Fraktion bittet um einen „kurzfristigen Bericht und Klärung der Sachlage“.
Die Fragen der FREIEN WÄHLER setzen beim Schutz der Einsatzkräfte an. „Wie ist es zu den Verletzungen der Einsatzkräfte gekommen und wie geht es den Betroffenen?“, heißt es in dem Schreiben. Außerdem will die Fraktion wissen, „welche Konsequenzen“ gezogen werden und welche Verbesserungen nötig seien, „um unsere Einsatzkräfte besser zu schützen“. Der dritte Punkt führt direkt zur Einsatzführung: „Wer hatte die Einsatzverantwortung und wurden die Vorschriften für die Art des Einsatzes eingehalten?“
Damit geht es weniger um eine nachträgliche Einsatzchronologie als um Entscheidungen an der Einsatzstelle. Bei einem Ammoniakaustritt handelt es sich um eine Lage mit chemischem Gefahrstoff. Einschlägig ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500. Sie regelt ABC-Einsätze und beschreibt unter anderem Lagefeststellung, Lagebeurteilung, Fahrzeugaufstellung, Erstmaßnahmen, Schutzkleidung, Dekontamination sowie Gefahren-, Absperr- und Übergangsbereiche.
Für die Einsatzführung sind das zentrale Vorgaben. Sie muss beurteilen, wie sich der Stoff ausbreitet, welche Schutzausrüstung erforderlich ist und wer unter welchen Bedingungen in den Gefahrenbereich darf. Bei unklarer Lage sieht die FwDV 500 eine sichere Fahrzeugaufstellung vor. Windrichtung, mögliche Kontamination und Dekontamination sind in die Entscheidungen einzubeziehen. Für die Anfangsphase nennt die Vorschrift die GAMS-Regel: Gefahr erkennen, absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren.
Nach Angaben der Berufsfeuerwehr war beim Eintreffen deutlicher Ammoniakgeruch wahrnehmbar; später wurde ein massiver Gasaustritt festgestellt. Die Frage ist nun, welche Schutzmaßnahmen zu welchem Zeitpunkt galten – und warum dennoch mehrere Einsatzkräfte behandelt werden mussten.
Eine unabhängige Bewertung der von den FREIEN WÄHLERN aufgeworfenen Fragen dürfte kaum allein aus einer verwaltungsinternen Darstellung folgen. Naheliegend wäre ein externes Gutachten, das Einsatzentscheidungen, Schutzkonzept und Vorgaben der FwDV 500 miteinander abgleicht.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der FREIEN WÄHLER Ingolstadt, Angaben der Berufsfeuerwehr Ingolstadt auf Facebook sowie der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500; redaktionell bearbeitet.