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Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht – keine Seltenheit

Der Winter ist Ingolstadt wahrnehmbar – und mit ihm wieder einmal die erschreckende Gleichgültigkeit vieler Bürger gegenüber ihrer Räum- und Streupflicht. Anstelle von Verantwortung regieren Bequemlichkeit, Nachlässigkeit und in manchen Fällen pure Ignoranz. Das Ergebnis: rutschige Gehwege, verletzte Passanten, geschädigte Umwelt und gequälte Tiere.
Obwohl das Streuen von Salz in Ingolstadt ausdrücklich verboten ist, werfen manche Bürger dieses Verbot schlicht über Bord und schütten kübelweise Salz auf den Gehweg. Gleichzeitig zeigt sich auch in diesem Jahr ein weiterer Trend: Nach den Feiertagen reisen viele Menschen in den Urlaub und lassen ihre Gehwege unbeachtet – und damit ungeräumt und unsicher zurück.

Streusalz: Verboten, aber trotzdem bedenkenlos eingesetzt

Das Verbot von Streusalz hat gute Gründe: Es richtet erheblichen Schaden an der Umwelt an, belastet Böden, schädigt Pflanzen und zerstört die Straßeninfrastruktur. Doch das kümmert viele nicht. Da wird aus Bequemlichkeit statt Schneeschieben der Gehweg großzügig mit Salz bestreut – ein schwerer Regelverstoß.

Besonders dramatisch sind die Folgen für Tiere, vor allem Hunde. Streusalz führt zu schmerzhaften Reizungen der Pfotenballen, die aufreißen und sich entzünden können. Leckt der Hund das Salz von seinen Pfoten, drohen ihm zusätzlich Magen-Darm-Probleme bis hin zu schweren Vergiftungen. Doch das scheint vielen Streusalz-Fans egal zu sein. Die Leidtragenden sind nicht nur die Tiere, sondern auch verantwortungsbewusste Bürger, die sich an die Regeln halten.

Urlaub statt Verantwortung

Es ist jedes Jahr dasselbe: Nach Weihnachten verschwinden viele Hauseigentümer und Mieter in den Urlaub, ohne auch nur im Ansatz daran zu denken, ihre Räum- und Streupflicht zu organisieren. Das Resultat: Schnee und Eis bleiben auf Gehwegen liegen, Passanten rutschen aus und verletzen sich. Wer bewusst seiner Pflicht nicht nachkommt – sei es aus Nachlässigkeit oder purer Ignoranz – handelt nicht nur unverantwortlich, sondern auch ordnungswidrig.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont, haftet der Eigentümer oder Mieter, wenn ein Passant stürzt und sich verletzt. Überdies drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Es ist unverständlich, wie leichtfertig einige Menschen mit ihrer Verantwortung umgehen. Nicht einmal der Urlaub entbindet von der Pflicht, für geräumte Gehwege zu sorgen.

Räum- und Streupflicht: Was die Regeln besagen

Die Regeln in Ingolstadt sind klar: Anlieger müssen die Gehwege vor ihren Grundstücken werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr morgens räumen. Diese Pflicht gilt bis 20 Uhr und muss so oft wiederholt werden, wie es die Witterung erfordert. Abwesenheit ist keine Entschuldigung – wer verreist, muss jemanden beauftragen. Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit geräumt werden. In Fußgängerzonen sind 2,50 Meter erforderlich. Für das Streuen sind ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt erlaubt. Streusalz ist verboten. Punkt.

Kein Platz für Ignoranz

Die Ignoranz vieler Bürger ist nicht nur ärgerlich, sondern gefährlich. Rutschige Gehwege gefährden das Leben von Fußgängern. Der Einsatz von Streusalz zerstört die Umwelt und fügt Tieren unnötiges Leid zu. All das, weil sich einige Menschen für zu bequem halten, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Es ist höchste Zeit, dass alle Bürger die Räum- und Streupflicht ernst nehmen. Wer seinen Gehweg nicht räumt oder widerrechtlich Salz einsetzt, handelt egoistisch und rücksichtslos. Das hat Konsequenzen – rechtlich, finanziell und vor allem menschlich.

Die Botschaft ist klar: Bequemlichkeit und Gleichgültigkeit haben im Winter keinen Platz. Wer seine Pflichten ignoriert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen. Der Winter ist kein Freifahrtschein für Ignoranz – es ist eine Zeit, in der Verantwortung zählt.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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