Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Die Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Facharztterminen rückt erneut in den Fokus der Gesundheitspolitik. Der niedersächsische Gesundheitsminister hat vorgeschlagen, eine verbindliche Termingarantie einzuführen. Patientinnen und Patienten sollen demnach innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Gelingt das nicht, soll alternativ ein Termin im Krankenhaus vermittelt werden.
Unterstützung kommt vom Sozialverband VdK. Dessen Präsidentin hält eine solche Regelung für überfällig. Ziel sei es, die unterschiedlichen Wartezeiten für gesetzlich und privat Versicherte zu verringern und die Patientenrechte zu stärken. Während privat Versicherte häufig rasch einen Termin erhielten, warteten viele gesetzlich Versicherte länger als vier Wochen. Das sei nicht nur ungerecht, sondern könne auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Der Verband sieht in der Termingarantie einen Ansatz, die Patientensteuerung im Gesundheitswesen zu verbessern. Überlange Wartezeiten seien ein strukturelles Problem, das nicht länger hingenommen werden dürfe.
Auch ein weiterer Vorschlag findet Zustimmung: Chronisch kranke Menschen, deren Erkrankung stabil eingestellt ist, sollen künftig Jahresrezepte erhalten können. Dadurch könnten unnötige Arztbesuche entfallen, Bürokratie reduziert und Kapazitäten dort frei werden, wo sie dringend benötigt werden.
Ob und wann eine Termingarantie umgesetzt wird, ist offen. Klar ist jedoch, dass der politische Druck wächst, den Zugang zu Fachärzten gerechter zu organisieren.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des Sozialverbands VdK; redaktionell bearbeitet.
