Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Themen, mit denen sich viele Menschen nur ungern befassen. Eine Vortragsreihe in Ingolstadt will darüber informieren, welche rechtlichen und medizinischen Fragen im Notfall relevant sind.
Zum Auftakt am 15. Januar 2026 um 18 Uhr erläutern der Ingolstädter Rechtsanwalt Markus Rößler und der Allgemeinarzt Anton Böhm die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Folgen es haben kann, wenn keine schriftlichen Regelungen getroffen wurden. In solchen Fällen kann ein Betreuungsgericht einen berufsmäßigen Betreuer einsetzen – auch dann, wenn Angehörige vorhanden sind.
Die Referenten geben einen Überblick über verschiedene Formen der Vorsorge und ordnen diese aus juristischer und medizinischer Sicht ein. Im Anschluss an den Vortrag ist eine Fragerunde vorgesehen.
Die Veranstaltung findet in der Vereinsgaststätte des DJK Ingolstadt, Lindberghstraße 73, statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Termine der Reihe sind am 5. Februar 2026 beim TSV Ingolstadt-Nord sowie am 20. Februar 2026 beim VfB Friedrichshofen, jeweils um 18 Uhr.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Veranstalter; redaktionell bearbeitet.
