Auf eine Nachfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne vom vergangenen Dienstag, ob es ein Rechtshemmnis gibt, sodass die vorgezogene Oberbürgermeisterwahl in Ingolstadt zusammen einer Bundestagswahl am selben Tag nicht stattfinden kann und somit zwei unterschiedliche Termine für Wahlen angesetzt werden müssen, antwortete heute die Stadt Ingolstadt mit einer Pressemitteilung:
Die vorgezogene Bundestagswahl wird voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden. An diesem Tag wäre nach bisherigen lokalen Vorplanungen eine mögliche Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl 2025 vorgesehen. Das Bayer. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz schreibt vor, dass am Tag einer Bundestagswahl keine Gemeindewahlen stattfinden dürfen (Art. 10). Das Innenministerium könnte grundsätzlich nach Gesetz eine Ausnahme zulassen. Welche Auswirkungen sich durch den in dieser Woche bekannt gewordenen Termin der Bundestagswahl auf die beiden bisher geplanten Termine der Oberbürgermeisterwahl in Ingolstadt ergeben, stimmt die Stadt derzeit unter anderem mit dem Landeswahlleiter und der Regierung von Oberbayern ab. Die Festsetzung eines Wahltermins für die Oberbürgermeisterwahl 2025 durch die Regierung ist bislang nicht erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass dies innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen geschehen wird.
Quelle. Eigene Berichterstattung.
Sie möchten zu dieser Veröffentlichung mit dem Nachrichtenportal O-T(h)öne in Kontakt treten?
Wir freuen uns über Ihre E-Mail.