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In der Debatte über eine mögliche Abschaffung des Pflegebudgets warnt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor Folgen für die Versorgung in Krankenhäusern. Es fehle weiterhin an verbindlichen Vorgaben für die Personalausstattung in der Pflege, erklärt Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Zwar ist seit 2024 die Personalregelung PPR 2.0 in Kraft. Für Kliniken hat es jedoch bislang keine Konsequenzen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Damit bleibe der Anspruch auf eine sichere und professionelle Pflege unverbindlich. Aus Sicht der Gewerkschaft ist nun die Bundesgesundheitsministerin gefordert, zeitnah darzulegen, wann und wie die Regelungen verpflichtend umgesetzt werden sollen.
Kritik äußert ver.di auch an der Verwendung des Pflegebudgets. Nach Angaben der Gewerkschaft würden Pflegekräfte weiterhin für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht zur pflegerischen Arbeit gehörten. Das Budget müsse konsequent auf Pflegeleistungen beschränkt werden.
Eine Abschaffung des Pflegebudgets lehnt ver.di ab. Dies würde nach Einschätzung der Gewerkschaft die Fortschritte der vergangenen Jahre gefährden, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen seien dafür kein Ersatz. Sie stellten lediglich eine untere Haltelinie dar, um Gefährdungen für Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Langfristig fordert ver.di verbindliche Personalbemessungen für alle Berufsgruppen im Krankenhaus, orientiert am tatsächlichen Versorgungsbedarf. Die daraus entstehenden Personalkosten müssten vollständig refinanziert werden. Zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung schlägt die Gewerkschaft vor, versicherungsfremde Leistungen aus dem System herauszulösen. Perspektivisch sollten auch andere Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen werden.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung von ver.di; redaktionell bearbeitet.
