Anzeige

Was Ingolstädter Stadträte an Entschädigungen erhalten

Der entscheidende Moment der gestrigen Ingolstädter Stadtratssitzung dauerte nur kurze Zeit – wenige Herzschläge, in denen sich zeigte, wie empfindlich das Thema ist. Kaum aufgerufen, wurde der Antrag der ÖDP, der LINKEN und des Stadtrats Achim Werner – einst SPD – zur Kürzung der eigenen Aufwandsentschädigungen abgeräumt und in die Geschäftsordnungskommission verschoben. Ein Gremium, das aus derzeitigen oder künftigen Mandatsträgern besteht und irgendwann 2026 die neue Geschäftsordnung vorbereiten soll. Bis dahin liegt der Antrag gut verstaut, fernab der Öffentlichkeit.

Achim Werner selbst schien schon vorher zu wissen, wohin die Reise geht. In einem Video, das er am Nachmittag vor der Sitzung auf Facebook veröffentlichte, formulierte er es klarer, als es im Sitzungssaal später zu hören war: „Es geht einfach nicht, dass wir allen gesellschaftlichen Gruppen in Ingolstadt Kürzungen zumuten, die zum Teil an die Existenz von Vereinen gehen, und wir selber sagen: Für uns gilt es nicht, wir kassieren weiterhin.“

Der Satz stand im Raum – zur Kenntnis genommen offenbar nur von wenigen. Denn als es darauf ankam, stimmten lediglich acht Stadtratsmitglieder dafür, den Kürzungsantrag überhaupt zu behandeln: Raimund Köstler und Fred Over (ÖDP), Roland Meier und Francesca Pane (DIE LINKE), Achim Werner (fraktionslos, ehemals SPD) sowie die SPD-Mitglieder Veronika Peters, Quirin Witty und Anton Böhm. Die Mehrheit schob das Thema beiseite – wie schon im Herbst, als ein Dringlichkeitsantrag derselben Initiatoren abgelehnt worden war.

Wer verstehen will, warum der Stadtrat so ungern über die eigenen Zahlungen spricht, muss zunächst klären, was diese Zahlungen eigentlich sind. Denn die Antwort beginnt mit einem Begriff, der unauffällig klingt, aber politisch Sprengkraft besitzt: Ehrenamt. Stadträtinnen und Stadträte in Bayern üben ihr Mandat formal ehrenamtlich aus. Die Zahlungen, die sie erhalten, sind keine Vergütung für Arbeitszeit, keine Bezahlung politischer Verantwortung, sondern eine pauschale Abgeltung „besonderer Umstände und Belastungen“. Ein Ausgleich für Aufwand, nicht für Zeit!

Steuerlich gelten die Entschädigungen als Einkünfte aus „sonstiger selbstständiger Tätigkeit“ und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für Städte zwischen 50.000 und 150.000 Einwohnern – Ingolstadt gehört dazu – bleiben nach Vorgaben des Bayerischen Finanzministeriums monatlich 245 Euro steuerfrei, mindestens jedoch 250 Euro. Tatsächliche Fahrtkosten nach dem Reisekostengesetz können zusätzlich erstattet werden.

In mehreren Fraktionen ist außerdem eine wenig beachtete Praxis verbreitet: Zahlreiche Stadtratsmitglieder führen Teile ihrer Aufwandsentschädigungen an ihre Partei oder politische Gruppierung ab. Diese sogenannten Mandatsträgerabgaben gelten steuerlich als Spenden; die dafür ausgestellten Spendenquittungen können sich steuermindernd auswirken. Die Höhe solcher Abgaben variiert je nach Partei oder individueller Vereinbarung und ist kommunalrechtlich nicht geregelt.

Die Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung der Stadt Ingolstadt vom 18. November 2024 definiert die kommunalen Zahlungen genau. Die monatliche Grundentschädigung beträgt 1.073 Euro – vor der zum 1. Januar 2025 wirksam gewordenen Zehn-Prozent-Kürzung. Fraktionsvorsitzende erhalten das Doppelte. Ab dem sechsten Mitglied einer Fraktion werden zusätzlich 49 Euro pro Kopf und Monat gezahlt. Wer gleichzeitig Fraktionsvorsitzender und Ausschusssprecher ist, erreicht damit bereits rund 2.500 Euro monatlich – zuzüglich der Sitzungsgelder.

Diese Beträge gelten allerdings nur historisch. Seit dem 1. Januar 2025 sind sämtliche Entschädigungen um zehn Prozent reduziert. Betroffen sind Grundentschädigung, Funktionszulagen, Sitzungsgelder und Ersatzleistungen.

Die Entschädigungen steigen automatisch: Sie sind an die Grundgehälter der Beamten der Besoldungsordnung A gekoppelt und damit an die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes. Steigen dort die Gehälter, steigen auch die Entschädigungen der Stadtratsmitglieder.

Für jede Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse oder Beiräte werden 57 Euro gezahlt. Hinzu kommen Vergütungen für Fraktionssitzungen – üblicherweise eine pro Woche – sowie für Klausurtagungen, begrenzt auf sieben Tage im Jahr. Für städtebauliche Wettbewerbe werden 29 Euro pro Stunde fällig. Ersatzleistungen ergänzen das System: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt; Selbstständige und vergleichbar Betroffene erhalten 29 Euro je angefangene Stunde vor 19 Uhr.

Im Mai 2025 zahlte die Stadt 11.977 Euro Sitzungsgelder und 840 Euro Ersatzleistungen. Insgesamt beliefen sich die Entschädigungen an Stadtratsmitglieder und Ortssprecher im Mai 2025 auf 75.537 Euro – ohne die Zahlungen der städtischen Beteiligungsunternehmen.

Diese Beteiligungsunternehmen bilden den zweiten, wenig beachteten Baustein der Mandatsträgervergütung. Auf Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne stellte die Stadt Ingolstadt im Juli 2025 eine aktuelle Übersicht bereit. Die nachfolgenden Beträge gelten ausschließlich für einfache Mitglieder; Vorsitzende und Stellvertretungen erhalten teilweise deutlich höhere Entschädigungen.

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) erhalten einfache Mitglieder jeweils eine monatliche Pauschale von 312,05 Euro; zusätzliche Sitzungsgelder werden dort nicht gezahlt. Bei der Stadtwerke Ingolstadt Freizeitanlagen GmbH liegt die monatliche Aufwandsentschädigung bei 187,23 Euro, ergänzt um 65,07 Euro pro Sitzung.

Der Verwaltungsrat der IFG vergütet einfache Mitglieder mit 397,44 Euro im Monat, ohne Sitzungsgelder. Auch im Verwaltungsrat der Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) werden ausschließlich monatliche Pauschalen gezahlt – hier 331,20 Euro.

Bei der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH, der Stadtbus Ingolstadt GmbH und der COM-IN Telekommunikations GmbH erhalten einfache Mitglieder jeweils 124,82 Euro monatlich sowie ein Sitzungsgeld von 65,07 Euro. Im Verwaltungsrat der Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt (VGI) beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 100 Euro; ein Sitzungsgeld wird nicht ausgezahlt.

Die BioIN GmbH vergütet monatlich 62,41 Euro und zahlt ein Sitzungsgeld von 124,82 Euro. Bei der INKoBau (Ingolstädter Kommunalbauten GmbH & Co. KG) liegt die monatliche Entschädigung bei 238,08 Euro; Sitzungsgelder gibt es dort nicht. Beim Klinikum Ingolstadt beträgt die monatliche Grundentschädigung 610,68 Euro, ebenfalls ohne Sitzungsgeld.

Ein Stadtratsmitglied, das Fraktionsvorsitzender ist, zugleich Sprecher eines Ausschusses und zusätzlich in einem Verwaltungsrat sitzt, kann – ohne Sitzungsgelder – auf rund 2.900 Euro monatlich kommen. Weitere Mandate erhöhen den Betrag je nach Anzahl der Sitzungen und Höhe der jeweiligen Pauschalen.

Welche Mandatsträger in welchen Gremien sitzen, hat die Stadt Ingolstadt öffentlich zugänglich gemacht. Die Übersicht findet sich hier: https://www.ingolstadt.de/sessionnet/kp0040.php?__cwpall=1&__kgrnr=1

In den Gremien des Stadtrats wurden über Jahre hinweg Getränke kostenfrei bereitgestellt; bei längeren Plenumssitzungen gab es mitunter auch ein kostenloses Mittagessen. Diese Praxis ist nicht regelwidrig, wirft aber eine grundsätzliche Frage auf. Denn die Aufwandsentschädigung dient laut Gesetz ausdrücklich dem Ausgleich besonderer Belastungen – nicht der Vergütung von aufgewendeter Zeit. Vor diesem Hintergrund stellt sich, unabhängig von individuellen Fällen, die allgemeine Frage, welcher konkrete Aufwand im Rahmen des Ehrenamts tatsächlich entsteht und inwieweit die heutigen Pauschalen diesen Aufwand realistisch abbilden.

Vielleicht wäre genau das die wichtigste Debatte gewesen: nicht darüber, wie viel gekürzt wird, sondern darüber, welchen tatsächlichen Aufwand das Ehrenamt als Stadtratsmitglied überhaupt rechtfertigt. Geführt wurde sie nicht.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel beruht auf eigener Berichterstattung und eigener Recherche. Grundlage sind Auskünfte der Stadt Ingolstadt, die Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung, öffentlich zugängliche Haushalts- und Steuerregelungen sowie die von der Stadt Ingolstadt im Juli 2025 auf Anfrage von O-T(h)öne erstellte Übersicht der Sitzungsgelder und Aufsichtsratsvergütungen.

Diesen Beitrag teilen
Anzeige