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Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche neue Vorschriften in Kraft. Sie betreffen Renten, Versicherungen, Verbraucherrechte sowie Energie und Mobilität. Ein Überblick.
Rente und Sozialleistungen
Ab Januar greift die sogenannte Aktivrente. Wer das reguläre Rentenalter erreicht und eine volle gesetzliche Rente bezieht, kann zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben fällig. Bestimmte Gruppen sind ausgeschlossen.
Geplant ist außerdem eine Frühstartrente für Kinder und Jugendliche. Ab dem sechsten Lebensjahr sollen monatlich zehn Euro staatlich in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot fließen. Konkrete Ausgestaltungen stehen noch aus.
Das Bürgergeld wird reformiert und künftig als Grundsicherung bezeichnet. Bei Pflichtverletzungen sind strengere Sanktionen vorgesehen, bis hin zum vollständigen Leistungsentzug. Die Höhe der Leistungen bleibt unverändert.
Versicherungen und Preise
Kfz-Versicherungen werden teurer. Branchenweit wird ein Anstieg von rund sieben Prozent erwartet, vor allem wegen gestiegener Reparaturkosten. Bei Beitragserhöhungen können Versicherte von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen.
Lebensmittel
Für Honig gelten künftig strengere Kennzeichnungspflichten. Herkunftsländer müssen einzeln und nach Gewichtsanteil angegeben werden. Sammelbezeichnungen entfallen.
Der Begriff „Marmelade“ darf künftig für alle Fruchtaufstriche verwendet werden.
Verbraucherrecht und Digitales
Ab August 2026 müssen KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden. Das gilt für Texte, Bilder, Videos und Audiodateien ebenso wie für Chatbots und bestimmte Analyseverfahren.
Onlineanbieter sind ab Juni verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitzustellen.
Auch die EU-Fluggastrechte sollen geändert werden. Entschädigungen werden erst bei längeren Verspätungen fällig und pauschal begrenzt.
Umwelt und Entsorgung
Die EU verschärft die Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ müssen künftig belegbar sein. Eigene Umweltsiegel ohne transparente Kriterien werden weitgehend untersagt.
Händler müssen künftig ausgediente E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie Batterien aus E-Bikes und E-Scootern annehmen – unabhängig von einem Neukauf.
Energie und Mobilität
Die kommunale Wärmeplanung wird schrittweise verpflichtend. Sie soll zeigen, wie Wärme künftig effizient und klimafreundlicher bereitgestellt werden kann.
Der nationale CO₂-Preis steigt erneut. Heizen und Tanken werden damit teurer.
Geförderte Wärmepumpen müssen künftig niedrigere Geräuschwerte einhalten.
Das Deutschlandticket bleibt bis 2030 finanziell abgesichert. Ab Januar kostet es 63 Euro im Monat.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern.
