Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes warnt eindringlich vor dem Betreten zugefrorener Seen. Trotz anhaltender Frostperioden seien viele Eisflächen nicht tragfähig. Es bestehe akute Lebensgefahr.
Nach Angaben der Wasserwacht haben sich auf zahlreichen Gewässern zwar geschlossene Eisdecken gebildet, deren Stärke reiche jedoch nicht aus, um Menschen zu tragen. Ein Einbruch könne jederzeit erfolgen. Besonders gefährlich seien die niedrigen Wassertemperaturen: Wer ins Eis einbricht, verliert innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und riskiert zu ertrinken.
Die Organisation appelliert daher, natürliche Eisflächen grundsätzlich nicht zu betreten. In Notfällen soll umgehend der Notruf 112 gewählt werden.
Für den Ernstfall nennt die Wasserwacht klare Verhaltensregeln. Betroffene sollen laut um Hilfe rufen, versuchen, nicht unter das Eis zu geraten, und sich so wenig wie möglich bewegen. Helfer sollen den Notruf absetzen, die eingebrochene Person beruhigen und eine Rettung ausschließlich mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Ast oder Seil vom Ufer aus versuchen. Eigenständige Rettungsversuche auf dem Eis seien zu vermeiden. Gerettete Personen sollten rasch vor Kälte geschützt werden. Bewusstlose sind in die stabile Seitenlage zu bringen, bei Atemstillstand ist mit der Herzdruckmassage zu beginnen.
Die Ehrenamtlichen der Ingolstädter Wasserwacht bereiten sich nach eigenen Angaben jedes Jahr gezielt auf winterliche Einsätze vor. Dazu gehören regelmäßige Übungen zur Eisrettung und Trainings im kalten Wasser. Für Eisunfälle stehen rund um die Uhr Schnelleinsatzgruppen mit Wasserrettern, Einsatztauchern und spezieller Eisrettungsausrüstung bereit. Die Alarmierung erfolgt über die Integrierte Leitstelle.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Kreis-Wasserwacht Ingolstadt des Bayerischen Roten Kreuzes; redaktionell bearbeitet.
