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Weinzierl-Gelände: Fragen zu Altlasten im Stadtrat

Das sogenannte Weinzierl-Gelände beschäftigt erneut den Ingolstädter Stadtrat. Anlass ist ein Antrag der AfD-Fraktion, die eine öffentliche Unterrichtung über frühere Kaufverträge und deren Regelungen zu möglichen Altlasten verlangt.

Im Mittelpunkt stehen zwei Grundstücksgeschäfte: der Erwerb des Areals durch die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft IFG im Jahr 1990 sowie der Weiterverkauf an die Stadt Ingolstadt zum 1. Dezember 2002. Nach Angaben der Verwaltung ist inzwischen davon auszugehen, dass die Sanierung belasteter Böden Kosten in Millionenhöhe verursachen wird. In einer Stadtratssitzung im November 2025 blieb offen, wer diese Kosten zu tragen hat.

Nach Angaben der IFG, die der AfD-Fraktion schriftlich vorliegen, enthält der Kaufvertrag von 2002 eine klare Regelung. Die Stadt habe das Gelände „wie es steht und liegt“ übernommen. Auf einen bestehenden Altlastenverdacht sei ausdrücklich hingewiesen worden. Die Beseitigung möglicher Altlasten liege demnach allein beim Käufer. Ausgleichsansprüche seien vertraglich ausgeschlossen, eine Haftung der IFG bestehe nicht.

Die AfD-Fraktion fordert nun, diese Vertragsinhalte dem Stadtrat vollständig offenzulegen. Hintergrund ist auch das seit 1999 geltende Bundes-Bodenschutzgesetz, das das Verursacherprinzip als Grundsatz festschreibt. Vor diesem Hintergrund wird die damalige Kostenverteilung bei den Grundstückskäufen thematisiert.

Parallel dazu liegt eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung vor. Darin geht es unter anderem um mögliche rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Geländes, um Haftungsfragen nach geltendem Umweltrecht sowie um Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes aus den frühen 1990er-Jahren. Auch die finanzielle Belastung der Stadt steht dabei im Fokus.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der AfD-Stadtratsfraktion Ingolstadt; redaktionell bearbeitet.

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