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Weitere Zunahme der Kindeswohlgefährdungen

Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen hat 2024 erneut einen Höchststand erreicht. Jugendämter stellten bei rund 72 800 Kindern und Jugendlichen eine Gefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Innerhalb von fünf Jahren ist die Zahl damit um rund ein Drittel gestiegen.

Auch im Vergleich zum Vorjahr nahm die Fallzahl deutlich zu. Auf Basis der für 2023 geschätzten Werte ergibt sich ein Plus von rund acht Prozent. Gegenüber den damals tatsächlich gemeldeten Fällen fällt der Anstieg noch höher aus.

Besonders häufig betroffen waren jüngere Kinder. Mehr als die Hälfte war jünger als neun Jahre, jedes dritte Kind sogar unter sechs. Das Durchschnittsalter lag bei 8,3 Jahren. Die meisten Betroffenen lebten bei beiden Eltern oder bei einem alleinerziehenden Elternteil.

In knapp einem Drittel der Fälle wuchsen die Kinder in Familien auf, in denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde und zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird.

Zur Beendigung der Gefährdung griffen die Jugendämter meist ein. In 91 Prozent der Fälle wurden Hilfen oder Schutzmaßnahmen vereinbart. In knapp jedem fünften Fall schalteten die Behörden ein Familiengericht ein.

Am häufigsten stellten die Fachkräfte Anzeichen von Vernachlässigung fest. Sie spielten in 58 Prozent der Fälle eine Rolle. Psychische Misshandlungen wurden in 37 Prozent verzeichnet, körperliche Gewalt in 28 Prozent. Hinweise auf sexuelle Gewalt gab es in sechs Prozent der Fälle, überwiegend bei Mädchen. In drei Vierteln aller Fälle ging die Gefährdung überwiegend von einem Elternteil aus.

Parallel dazu erreichte auch die Zahl der Prüfungen einen neuen Höchststand. Die Jugendämter überprüften 2024 rund 239 400 Verdachtsmeldungen. In weiteren 78 000 Fällen stellten sie zwar keine Kindeswohlgefährdung fest, sahen aber einen Hilfebedarf.

Die meisten Hinweise kamen von Polizei und Justiz. Auch aus dem sozialen Umfeld der Kinder sowie von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen gingen viele Meldungen ein. Deutlich seltener wandten sich die betroffenen Familien selbst an die Behörden.

Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes.

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