Für die Stadtverwaltung Ingolstadt gilt für das laufende Haushaltsjahr eine sofortige Haushaltssperre, da sich die finanzielle Situation weiter zugespitzt hat. Der derzeitige Entwurf des Verwaltungshaushalts für das Jahr 2025 ist durch die Rechtsaufsicht der Stadt, die Regierung von Oberbayern, nicht genehmigungsfähig. Der Stadtrat muss weitere Sparbeschlüsse treffen.
Das Nachrichtenportal O-T(h)öne fragte dazu bei der Stadt Ingolstadt an, welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahme auf die Stadtverwaltung sowie gegebenenfalls auf die Beteiligungsunternehmen der Stadt hat.
Die städtische Pressestelle teilte dazu mit: (Anmerkung der Redaktion: nicht redigiert und ungekürzt)
Die angekündigte Haushaltssperre in Höhe von 10 Prozent soll im Oktober vom zuständigen Finanzausschuss beschlossen werden, eine Sitzungsvorlage ist in Vorbereitung. Die Sperre soll für das laufende Haushaltsjahr 2024 gelten.
Eine Haushaltssperre bedeutet, dass die im Haushaltsplan des laufenden Jahres vorgesehenen Mittel nicht vollständig ausgegeben werden dürfen.
Es ist Aufgabe der jeweils Haushaltsverantwortlichen, diese Einsparungen beispielsweise durch Mittelkürzungen oder Umschichtungen innerhalb ihrer Budgets zu erbringen. Für Pflichtleistungen und bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen gelten diese Regelungen nicht. Diese Aufgaben und Verpflichtungen sind weiterhin uneingeschränkt zu erfüllen.
Mit der aktuellen Haushaltssperre werden im Verwaltungshaushalt 10 Prozent der Ausgaben gesperrt. Davon nicht betroffen sind zum Beispiel der bauliche Unterhalt für Grundstücke und Gebäude, sowie verpflichtende Ausgaben wie die notwendige Schülerbeförderung, Versicherungen und Steuern oder laufende Betriebszuschüsse an freie Träger von Kitas.
Um notwendige Maßnahmen umzusetzen, kann im Rahmen der Budgetierung zunächst innerhalb der Ämterbudgets umgeschichtet werden, im nächsten Schritt innerhalb des Budgets eines Referats. Reichen Einsparungsmaßnahmen (und auch mögliche Mehreinnahmen) dennoch nicht aus, ist die Kämmerei nächster Ansprechpartner.
Auch im Vermögenshaushalt gibt es eine Haushaltssperre für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in Höhe von 10 Prozent (zum Beispiel größere Anschaffungen für den laufenden Betrieb, Büromöbel oder sonstige Ausstattungsgegenstände für Besprechungsräume). Nicht betroffen sind davon Bauinvestitionen – alle Baumaßnahmen können uneingeschränkt vorgenommen werden.
Die städtischen Beteiligungsunternehmen sind von der aktuellen Haushaltssperre nicht unmittelbar berührt. Gleichwohl müssen auch sie ihren Teil zu den neuerlichen Einsparungen im Rahmen ihrer Haushalte leisten.
Quelle: Eigene Berichterstattung.
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