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Ein grauer Morgen, feuchter Asphalt, kein Mensch weit und breit. Und dann: ein Wall aus Mähgut, der den Weg blockiert. Frühmorgens, kurz nach sechs in Ingolstadt. Unterhalb des Hochwasserdamms, vom Wasserwerk Buschletten Richtung Bonhoefferstraße, zieht sich die Ablagerung über den ganzen Weg. Nicht ein paar lose Halme, sondern eine mehrere hundert Meter lange Barriere, zusammengeschoben wie zum Abtransport – aber über Nacht einfach ohne irgendwelche Absicherungen auf dem dunklen Weg liegengelassen, sagen Anwohner.
Sie berichten von Radfahrern, die abrupt bremsen mussten, und Spaziergängern, die durchs Gras stolperten. „Ich gehe seit 25 Jahren dort mit meinen Hunden spazieren, so etwas habe ich noch nie erlebt – das gibt es ja gar nicht“, schimpft eine Frau. Ein Satz, der mehr über den Zustand städtischer Aufsicht aussagt als jedes Amtsdeutsch. Ein Mann erzählt, er sei frühmorgens über den beschilderten Fuß- und Radweg in den unbeleuchteten Dammweg eingefahren – auf dem Weg zur Arbeit. Gerade noch habe er bremsen können, sonst wäre er in das Hindernis gefahren und vermutlich gestürzt.
Die Bilder, die auch im Rathaus auf den Schreibtischen lagen, sprechen eine deutliche Sprache: keine kleine Verschmutzung, sondern eine meterweite Mähgutwand mitten auf einem offiziell gewidmeten Weg. Während Anwohner von einer Gefahrenstelle sprechen, redet die Stadt lieber von einer „Fahrbahnverschmutzung“. Eine breite, hohe Ablagerung, die zur Gefahr wird, ist im Amtsdeutsch eben nur Dreck. Am Mittag war das Mähgut verschwunden – die Fragen jedoch nicht.
Wegducken statt handeln
Die Antworten der Stadt auf eine Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne ließen mehr Fragen offen, als sie klärten. Die Arbeiten seien nicht im Auftrag der Stadt ausgeführt worden. Den Verursacher ermitteln? Nein. Die Stadt weiß von einer Gefahr auf einem öffentlichen Weg, tut aber nichts, unternimmt auch nichts, um Wiederholungen zu verhindern oder den Verursacher zu sensibilisieren – und verweist die Bürger stattdessen an die Polizei.
Eine Straftat nach § 315b StGB – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – liege nach Ansicht der Stadt nicht vor, „gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit“. Klassisches Beamtendeutsch: eine ernsthafte Gefahr wird zum Verwaltungsdelikt herunterdefiniert.
Eine Nacht wird zu „kurzzeitig„
Im Rathaus klingt das dann so: „Fahrbahnverschmutzungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen.“ Ob das hier geschehen sei, könne man „aus der Ferne nicht beurteilen“. Obwohl die Beweise schwarz auf weiß vorlagen, hieß es: „nicht beurteilbar“. Realsatire, die sich von selbst schreibt. Außerdem sei das Hindernis wohl nur kurzzeitig vorhanden gewesen. Kurz ist relativ: Im Amtsdeutsch schrumpft eine ganze Nacht zu „kurzzeitig“.
Bürgernähe? Fehlanzeige
Viele vermuten, dass das Wasserwirtschaftsamt die Arbeiten am vorbeiführenden Damm in Auftrag gegeben hat. Die Stadt aber hat offenbar nicht einmal den Kontakt gesucht, um diesen Verdacht zu klären. Bürgernähe? Fehlanzeige. Offensichtlich gilt: Wenn man es nicht genau wissen will, muss man auch nicht nachfragen.
Sonderrechte mit Kennzeichen-Frage
Auch bei der Frage nach Genehmigungen windet sich das zuständige Amt der Stadt. „Fahrzeuge mit rot-weißen Warneinrichtungen haben Sonderrechte, eine verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nötig.“ Ob der Traktor mit Landkreiskennzeichen, den Zeugen gesehen haben, tatsächlich solche Sonderrechte hatte, ließ man offen. Beamtendeutsch in Reinform: lieber Paragrafen zitieren als eine konkrete Antwort geben.
Amtsdeutsch statt Absperrband
Zur Sicherung verweist die Stadt auf die „Richtlinie RSA-21“, ein bundesweites Regelwerk für Arbeitsstellen. Klingt nach Ordnung, ist für Bürger aber nichts als Amtsdeutsch. Denn in der Praxis heißt es: Zuständig ist immer der andere. Und kontrolliert wird nur „im Rahmen der personellen Möglichkeiten“. Übersetzt: fast nie.
Wenn niemand Bescheid sagen muss
Und was ist mit Meldepflichten? Die Stadt schreibt: „Unterhaltsmaßnahmen (darunter fallen neben Mäharbeiten auch Reinigungs- und Schneeräumdienste) sind von der Meldepflicht ausgenommen.“ Klingt harmlos, bedeutet aber: Selbst wenn Gefahrenstellen entstehen, muss niemand Bescheid sagen.
Gefahrenabwehr nach Lotto-Prinzip
Bleibt die Frage der Prävention. Was tut die Stadt, damit so etwas nicht wieder vorkommt? Antwort: wenig bis nichts. Arbeiten des Garten- und Tiefbauamts würden zwar von geschultem Personal abgesichert. Bei privaten Firmen hofft man einfach, dass sie sich an die Regeln halten. Kontrollen? „Nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten.“ Gefahrenabwehr nach Lotto-Prinzip.
Abgehakt und abgeheftet
So verwandelt sich eine nächtliche Gefahrenstelle, die für Fußgänger und Radfahrer riskant war, in der städtischen Logik zu einem belanglosen Rest an Mähgut. Für das Rathaus ist die Sache abgehakt. Für die Betroffenen bleibt das Gefühl, dass Sicherheit in Ingolstadt reine Glückssache ist. Kein Wunder, wenn sich so mancher Bürger mit seinen Anliegen bei der Stadt nicht ernst genommen fühlt. Im konkreten Fall ist das kein bloßes Gefühl, sondern eine reale Gefahrensituation, die sich jederzeit wiederholen kann – und die Verantwortlichen haben das Thema offenbar zu den Akten gelegt. Schade – ein genauerer Blick wäre dringend nötig gewesen, nicht nur auf das Mähgut, sondern auch auf die Verantwortung. Die ist in Ingolstadt wie weggeblasen. Immerhin: Über vieles wächst Gras. In Ingolstadt sogar über Gefahrenstellen.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.
