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Wer jetzt Wasser aus Bächen pumpt, riskiert ein Bußgeld

Erst wird der Bach schmaler, dann die Idee naheliegend: Schlauch hinein, Pumpe an, den Garten oder das Feld bewässern. In Ingolstadt kann genau das derzeit nicht nur der Natur schaden, sondern auch teuer werden.

Die Stadt warnt angesichts der Hitze und anhaltenden Trockenheit vor Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen. Grundsätzlich brauche es dafür eine Erlaubnis des Umweltamtes, teilt die Stadt mit. Wer ohne Genehmigung Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz kann dafür eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Der Hinweis richtet sich nicht nur an landwirtschaftliche Betriebe. Auch private Grundstückseigentümer, die Wasser aus einem Bach oder Fluss für den Garten holen wollen, fallen in der Regel unter die wasserrechtlichen Vorgaben. Zuständig ist die Untere Wasserrechtsbehörde im Umweltamt der Stadt Ingolstadt.

Der Grund ist die angespannte Lage in den Gewässern. Bei niedrigen Wasserständen können schon kleinere Entnahmen Folgen für Tiere und Pflanzen haben. Gerade Bäche reagieren empfindlich, wenn ihnen zusätzlich Wasser entzogen wird. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten sind. Bei anhaltender Trockenheit ist das nach Darstellung der Stadt häufig nicht der Fall.

Zwar gibt es Ausnahmen für Eigentümer von Gewässergrundstücken sowie für Eigentümer oder Pächter direkt angrenzender Grundstücke. Dieser sogenannte Eigentümer- und Anliegergebrauch ist aber eng begrenzt. Wasser darf nur für den eigenen Bedarf entnommen werden, wenn dadurch weder die Eigenschaften des Wassers nachteilig verändert noch die Wasserführung wesentlich vermindert oder der Wasserhaushalt beeinträchtigt wird.

Nach Einschätzung der Stadt können diese Voraussetzungen derzeit bereits bei geringen Entnahmen nicht mehr erfüllt sein. Dann ist auch die Wasserentnahme durch Anlieger nicht erlaubt. Für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen gilt ebenfalls: Sie braucht eine Erlaubnis und kommt nur infrage, wenn wesentliche Nachteile für Gewässer und Naturhaushalt ausgeschlossen werden können.

Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung der Stadt Ingolstadt; redaktionell bearbeitet.

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