Werden Sie Unterstützer:in von O-T(h)öne
Machen Sie mit bei „Die Berichterstattung von O-T(h)öne ist mir etwas wert“. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, dieses Angebot fortzuführen.


Zum Start der Rabattsaison weist der Zoll auf Abgaben und Einfuhrvorschriften für Bestellungen aus dem Ausland hin. In der Vorweihnachtszeit steigt das Paketaufkommen deutlich, zugleich nimmt der Import aus Nicht-EU-Staaten zu.
Für Waren bis 150 Euro fällt die Einfuhrumsatzsteuer an – 19 Prozent, bei Büchern und bestimmten Lebensmitteln 7 Prozent. Je nach Produkt können zusätzlich Verbrauchsteuern fällig werden, etwa auf Alkohol oder Kaffee. Ab einem Wert über 150 Euro wird zudem ein warenspezifischer Zoll erhoben. Geschenksendungen zwischen Privatpersonen bleiben bis 45 Euro abgabenfrei, allerdings gelten für verbrauchsteuerpflichtige Waren enge Freigrenzen: etwa 50 Zigaretten, ein Liter alkoholhaltige Getränke oder ein halbes Kilo Kaffee.
Sendungen innerhalb der EU benötigen keine Zollformalitäten. Werden jedoch alkoholische Getränke, Kaffee oder andere verbrauchsteuerpflichtige Waren verschickt, ist die entsprechende Steuer zu zahlen – auch bei privaten Geschenken.
Der Zoll warnt vor vermeintlichen Markenartikeln aus Online-Shops. Gefälschte Produkte werden in der Regel beschlagnahmt, der Kaufpreis geht häufig verloren. Fehlende Kennzeichnungen wie das CE-Zeichen oder Warnhinweise können ebenfalls zur Zurückweisung führen. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden entscheiden über die Einfuhr, wenn Produkte nicht den EU-Vorgaben entsprechen.
Besonders streng sind die Vorgaben für Tabakwaren sowie nikotinhaltige Produkte. Zigaretten, Rauchtabak, E-Liquids oder Einweg-E-Zigaretten ohne gültige deutsche Steuerzeichen dürfen nicht nach Deutschland versendet werden. Der Zoll zieht solche Sendungen ein.
Die Behörde empfiehlt, sich vor Bestellungen über Einfuhrbestimmungen zu informieren. Hinweise und ein Chatbot stehen auf der Website des Zolls bereit.
Transparenzhinweis: Die Berichterstattung erfolgt unter Verwendung einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Augsburg.
