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Augsburg – Der Jahreswechsel steht bevor, der Verkauf von Feuerwerkskörpern nimmt Fahrt auf. Doch die Suche nach günstigen Böllern im Ausland oder im Internet kann gefährliche Folgen haben. Das Hauptzollamt Augsburg warnt vor Pyrotechnik, die nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
Zollbeamtinnen und -beamte stellen bei Kontrollen an Grenzen sowie in Post- und Paketsendungen jedes Jahr erhebliche Mengen illegaler Feuerwerkskörper sicher. Allein im Jahr 2024 wurden dabei mehr als sieben Tonnen nicht zugelassener Pyrotechnik beschlagnahmt. Häufig handelt es sich um Produkte ohne ordnungsgemäße Zulassung oder mit gefälschten Kennzeichnungen.
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden, die geprüft sind und eine gültige CE-Kennzeichnung tragen. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne diese Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Wer dennoch versucht, solche Produkte nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft nicht eindeutig nachvollziehbar ist oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung tragen“, warnt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg. Nicht geprüfte Böller seien unberechenbar und könnten schwerste Verletzungen verursachen – von Verbrennungen und Verätzungen bis hin zum Verlust von Gliedmaßen oder Augenlicht.
Zudem ist für bestimmte Kategorien und besonders leistungsstarke Feuerwerkskörper eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften liegt bei den zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Der Zoll unterstützt diese Stellen bei der Kontrolle und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die Botschaft der Behörden fällt eindeutig aus: Wer sicher ins neue Jahr starten will, sollte Feuerwerk ausschließlich im regulären Handel erwerben – oder ganz darauf verzichten.
Transparenzhinweis: Der Artikel basiert auf einer Mitteilung des Hauptzollamts Augsburg; redaktionell bearbeitet.
