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Die Stadt Ingolstadt will eine Zweitwohnungssteuer einführen. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage. Vorgesehen ist eine Steuer in Höhe von 16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete für das Innehaben einer Zweitwohnung. Auf Basis von Erfahrungswerten kalkuliert die Verwaltung bei rund 1.000 Steuerfällen mit jährlichen Einnahmen von etwa 1,13 Millionen Euro. Die Zweitwohnungssteuer ist als reine Kommunalabgabe ausgestaltet und knüpft unmittelbar an das Melderecht an: Maßgeblich ist, ob eine Wohnung als Nebenwohnung gemeldet ist.
Wer zahlen soll – und wer nicht
Als Zweitwohnungen gelten demnach Wohnungen, die neben der Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf genutzt werden – etwa aus beruflichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zur Erholung. Nicht erfasst sind Wohnungen in Pflegeeinrichtungen sowie solche, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen oder erzieherischen Zwecken bereitgestellt werden.
Ausdrücklich ausgenommen sind zudem berufsbedingt genutzte Zweitwohnungen nicht dauerhaft getrennt lebender Ehepaare oder eingetragener Lebenspartner. Diese Ausnahme folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Eine Besteuerung würde gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes verstoßen.
Auch Geringverdiener sollen nicht belastet werden. Wer im vorletzten Jahr vor Entstehung der Steuerpflicht weniger als 29.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 37.000 Euro (Ehepaare oder Lebenspartner) an positiven Einkünften erzielt hat, bleibt steuerfrei. Studierende und Auszubildende dürften damit in vielen Fällen nicht steuerpflichtig sein.
Einnahmen mit Unsicherheiten
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren in Ingolstadt 8.135 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen jedoch, dass nach Einführung der Steuer nur ein Teil dieser Fälle tatsächlich steuerpflichtig bleibt. Die Verwaltung geht von einem Anteil zwischen fünf und 20 Prozent aus.
Berechnet wird die Steuer anhand der jährlichen Nettokaltmiete. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Wohnungsgröße von 44,5 Quadratmetern und einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 13,26 Euro pro Quadratmeter ergibt sich eine durchschnittliche Jahreskaltmiete von rund 7.080 Euro – und damit eine Steuerlast von etwa 1.133 Euro pro Jahr.
Neben den direkten Einnahmen erhofft sich die Stadt auch indirekte Effekte: Sollte es infolge der Steuer zu Ummeldungen vom Neben- zum Hauptwohnsitz kommen, würden sich die Schlüsselzuweisungen sowie der kommunale Anteil an der Einkommensteuer erhöhen.
Kosten für Technik und Personal
Die Einführung der Zweitwohnungssteuer bedarf Investitionen. Für die notwendige Software fallen einmalig rund 11.000 Euro an, hinzu kommen laufende Lizenzkosten. Ergänzend plant die Verwaltung den Einsatz eines KI-gestützten Moduls zur Vor- und Antragsbearbeitung, das im ersten Jahr etwa 32.500 Euro, danach jährlich 13.600 Euro kosten soll.
Auch personell rechnet die Stadt mit Mehraufwand. In der Einführungsphase ist eine befristete halbe Stelle. Dauerhaft soll die Steuer mit einer Planstelle bearbeitet werden. Nach Abzug aller Kosten verbleibt nach Berechnung der Kämmerei dennoch ein jährlicher Überschuss von deutlich über 900.000 Euro – unter den zugrunde gelegten Annahmen.
Diskussion im Ausschuss
Im Finanzausschuss wurde die Vorlage grundsätzlich nicht infrage gestellt. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer wurde fraktionsübergreifend als folgerichtiger Schritt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingeordnet. Einzelne Wortmeldungen thematisierten vor allem die soziale Abfederung durch Freibeträge sowie die administrative Umsetzbarkeit. Grundsätzlicher Widerstand gegen die Steuer wurde nicht formuliert. Die Vorlage wurde ohne Gegenstimmen vorberaten.
Entscheidung noch im Dezember
Nach der Vorberatung steht die abschließende Entscheidung im Stadtrat am 18. Dezember an. Erst mit diesem Beschluss würde die Satzung zur Zweitwohnungssteuer in Kraft treten und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Transparenzhinweis: Eigene Berichterstattung.
