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Bulling-Schröter (LINKE) kritisiert befristete 2-Jahresarbeitsverträge im Peter-Steuart-Haus

Bulling-Schröter (LINKE) kritisiert befristete 2-Jahresarbeitsverträge im Peter-Steuart-Haus

Von Thomas Thöne

Als der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Stiftungen und Familien des Ingolstädter Stadtrates in seiner jüngsten Sitzung über die Vorstellung der aktuellen Projekte und Neuentwicklungen des Peter-Steuart-Hauses diskutierte, erwähnte dessen Leitung, Sabine Bülow, in einem Nebensatz, dass neue Mitarbeitende dieser Jugendhilfeeinrichtung bei Beginn ihrer Tätigkeit in dieser Einrichtung zunächst einmal nur einen zwei Jahresvertrag erhalten.

Dies rief heftigen Protest durch die Linken-Stadträtin Eva Bulling-Schröter hervor, die deutlich machte, dass sie mit einem derartigen Vorgehen nicht einverstanden sei. Bülow rechtfertigte die zunächst befristeten Verträge damit, dass sowohl Einrichtung als auch die neuen Mitarbeitenden erst einmal feststellen müssten, ob man zueinander passe. Deshalb erfolge die zweijährige Befristung.

Bulling-Schröter machte daraufhin abermals deutlich, dass ein solches Vorgehen aus ihrer Sicht abzulehnen sei. Unterstützung bekam die Stadträtin der LINKEN von allen anderen anwesenden Mitgliedern des Ausschusses in ihrer Argumentation allerdings nicht. Vielmehr arbeitete der Ausschuss unter Leitung von Bürgermeisterin Petra Kleine (GRÜNE) die Tagesordnung weiter ab, obwohl die Tatsache, dass im Peter-Steuart-Haus zunächst mit befristeten Arbeitsverträgen agiert wird, eine völlig neue Information war, die bisher im Ausschuss noch nie bekannt gegeben oder thematisiert wurde.

Als Zeit des gegenseitigen Kennenlernens, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dient normalerweise die tariflich festgelegte Probezeit, die im Bereich des öffentlichen Dienstes sechs Monate beträgt. Mit der aktuell praktizierten Regelung im Peter-Steuart-Haus wird die Probezeit defacto auf zwei Jahre erweitert.

Bulling-Schröter selbst, als stimmberechtigtes Ausschussmitglied, stellte in der Sitzung allerdings auch keinen Antrag, künftig von dieser Regelung abzuweichen.

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