Anzeige

Bulling- Schröter zu gescheitertem Mietenstopp-Volksbegehren

Bulling- Schröter zu gescheitertem Mietenstopp-Volksbegehren

(ot) Heute hat der Bayerischen Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für nicht zulässig erklärt. Hierzu äußerte sich die Ingolstädter Stadträtin Eva Bulling- Schröter (LINKE) in einer Pressemitteilung wie folgt:

„Auch in Ingolstadt haben Linke gemeinsam mit dem Mieterbund Unterschriften für das Mieten – Volksbegehren gesammelt“, so Eva Bulling – Schröter, Stadträtin in Ingolstadt und Kreisvorsitzende der Linken, „weil die Mieten einen immer größeren Anteil am Einkommen einnehmen. Die Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts, das Volksbegehren Mietenstopp nicht zuzulassen, ist ein Schlag ins Gesicht von Mieterinnen und Mieter und eine große Enttäuschung. Eine Entlastung wäre dringend nötig. Deshalb ist die Einführung eines Mietenspiegels in Ingolstadt dringend geboten, der immer wieder vom Stadtrat in der Vergangenheit verschleppt und somit verhindert wurde.
Leider folgt das Gericht nach dem Volksbegehren Pflegenotstand im letzten Jahr ein weiteres Mal dem Ministerium, ein soziales Volksbegehren nicht zuzulassen. Die Ablehnung bedeutet nicht das Ende, im Gegenteil: Das bayernweite Bündnis hat Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Gruppen gesammelt. Wir schauen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel, dies auch vor dem Hintergrund, dass drei Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ansicht waren, dass der Gesetzentwurf mit Bundesrecht vereinbar seien könnte. Jetzt gilt es die Initiativen weiter zu treiben und immer wieder auf das Thema bezahlbares Wohnen hinzuweisen.“

Quelle des Textes, gemäß Richtlinie 1.3 des Pressekodex: Pressemitteilung Stadträtin Bulling- Schröter

Anzeige

Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies. Einige Funktionen (z.B. eingebundene Videos) können ohne den Einsatz dieser Cookies nicht angeboten werden.

Weitere Infos zum Datenschutz