Ermittlungen zu „Erpresserbrief“ und Ballkarten

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Durch die Ermittlungen ist aufzuklären, ob sich Verdachtsmomente in einzelnen Punkten erhärten. Für alle Beteiligten gilt deshalb selbstverständlich die Unschuldsvermutung.