Anzeige

Ermittlungen zu „Erpresserbrief“ und Ballkarten

Mehrere Zeitungen berichteten gegen Mitte Februar, dass wegen verschenkter Karten für den Ingolstädter CSU-Ball mindestens 10.000 Euro in der Kasse der örtlichen CSU fehlen würden. Belege für die genannte Summe wurden nicht veröffentlicht, auch namentlich wurden keine Zeugen zu diesem Vorwurf benannt. Vor den Berichterstattungen gab es intern schwere Vorwürfe wegen angeblicher finanzieller Unregelmäßigkeiten im CSU-Kreisverband Ingolstadt. Diese wurden auch nach außen getragen.

Durch die Kassenprüfer der örtlichen CSU wurden schon wegen der zunächst parteiinternen Vorwürfe nicht nur die Abrechnung der „Schanzer Nacht 2023“, den Schwarz-Weiß-Ball, vollständig überprüft, sondern auch die Kasse der CSU Ingolstadt im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2023. Der Prüfbericht besagt: „Die Kassenprüfung hat ergeben, dass es nach eingehender Prüfung keinen konkreten Hinweis darauf gibt, dass Geld des CSU-Kreisverbands entwendet oder veruntreut wurde“.

Im Hinblick auf die Berichterstattung der Medien wurden bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt Anfang März zum gesamten Komplex Vorermittlungen durchgeführt, mit der Zielsetzung festzustellen, ob sich ein Anfangsverdacht für die Verwirklichung von Straftaten ergibt. In diese Vorermittlungen wurde auch ein Brief an den CSU-Kreisvorsitzenden Stefan Huber einbezogen, der in CSU-Kreisen als „Erpresserbrief“ bezeichnet wird.

Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Oberstaatsanwältin Veronika Grieser, heute auf Anfrage von O-T(h)öne erklärte, haben sich bei den Vorprüfungen „gewisse Verdachtsmomente ergeben“, deshalb „hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich gegen Unbekannt“. Weitere Auskünfte kann die Staatsanwaltschaft aufgrund der laufenden Ermittlungen im Augenblick nicht geben, so Grieser.

Die Oberstaatsanwältin weist gegenüber O-T(h)öne darauf hin, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur einen sehr geringen Verdachtsgrad voraussetzt. Durch die Ermittlungen ist aufzuklären, ob sich Verdachtsmomente in einzelnen Punkten erhärten. Für alle Beteiligten gilt deshalb selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Quelle: Eigene Berichterstattung / Recherche

Sie möchte zu dieser Veröffentlichung mit dem Nachrichtenportal O-T(h)öne in Kontakt treten?

Wir freuen uns über Ihre Email.

Diesen Beitrag teilen
Anzeige