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Bayern: Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2023

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2023 in insgesamt 3 103 Fällen Entscheidungen des Familiengerichts getroffen, um für Kinder und Jugendliche Maßnahmen einzuleiten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fallzahl der Entscheidungen nahezu unverändert (2022: 3 107). In 1 585 Fällen sind Jungen und in 1 518 Fällen Mädchen betroffen.

In 1 967 Fällen wird der Entzug der elterlichen Sorge entschieden und diese somit auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen – in 696 Fällen vollständig und in 1 271 Fällen teilweise.

Des Weiteren wird in 646 Fällen die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auferlegt, in 107 Fällen werden die Erklärungen von Personensorgeberechtigten ersetzt und in 383 Fällen werden Ge- oder Verbote gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.

Nach § 1666 BGB hat das Familiengericht Maßnahmen im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes oder seines Vermögens zu ergreifen, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.

Die Anrufung des Familiengerichts durch das Jugendamt ist immer dann erforderlich und verpflichtend, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohls nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lässt. Das Familiengericht entscheidet dann im Einzelfall, ob und welche gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten sind. Zu den möglichen Maßnahmen zählen Weisungen, Gebote und Verbote oder Auflagen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge.

Quelle: Bayerisches Landesamts für Statistik

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