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Waffenverbotszonen in mehreren Hauptbahnhöfen

Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 15. Juni 2024, 00:00 Uhr bis zum 15. Juli 2024, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg erallsen, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe, einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in diesem Zeitraum verboten. Ziel ist es, der Begehung von Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Reiseaufkommens während der EM 2024.

Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Verfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Immer wieder werden dabei auch gefährliche Gegenstände eingesetzt. Die vorgesehene Einschränkung ist daher aus Sicht der Bundespolizei erforderlich.

Quelle: Bundespolizei.

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