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Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt führt im Hinblick auf mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten im Ingolstädter Kreisverband der CSU nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen eine Person durch, teilte heute Oberstaatsanwältin Veronika Grieser auf Anfrage des Ingolstädter Onlinenachrichtenportals O-T(h)öne mit. Bisher richteten sich die Ermittlungen gegen „Unbekannt“.

Die Pressesprecherin der Ingolstädter Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, Ermittlungen einzuleiten, sobald ein sogenannter Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. „Die nun durchzuführenden Ermittlungen werden zeigen, ob sich dieser Anfangsverdacht erhärtet oder nicht bestätigt“, so Grieser. Ferner weist die Oberstaatsanwältin darauf hin, dass in diesem Stadium des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Quelle: Eigene Berichterstattung / Recherche

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