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Für Radfahrer gelten Regeln immer weniger

Hans Stachel spricht in seinem Leserbrief ein Problem an, das früher aufgrund der seltenen Erscheinung kein großes Problem war: Geisterradler, die entgegen der Fahrtrichtung radeln.

In meiner Erinnerung fiel der Startschuss für dieses Übel vor sehr vielen Jahren, als ein Richter einem Autofahrer die Teilschuld zusprach bei einem Unfall mit einem Geisterradler. Zuvor hatte so ein Radfahrer immer die Alleinschuld.

Auch mir fällt als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und Motorradfahrer immer wieder auf, dass für eine stets steigende Anzahl an Radfahrern Regeln immer weniger gelten. Dabei habe ich auch Verständnis dafür, dass manche Streckenführungen und Ampelschaltungen wirklich nicht nachvollziehbar sind.

Allerdings glaube ich nicht, dass unsere Polizei hier Abhilfe schaffen wird. Bei der Sperrung des Kreuztores hat sie ja auch schon vor vielen Jahren aufgegeben. Für Radler in der Fußgängerzone zwischen 10:30 und 20:00 Uhr gilt dies ebenso.

Bleibt also nur die Hoffnung, dass Verkehrsplaner besser planen und Radfahrer sich ihres Verstandes und Anstandes besinnen. Das wäre schön!

Franz Schabmüller sen., Ingolstadt.

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