Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 %) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Damit lag der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen). Der Anteil dieser Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen sank somit bundesweit von 19 % auf 16 %. Eine Erklärung für diese Entwicklung ist der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn.
Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich
Gut jedes zweite Beschäftigungsverhältnis im Gastgewerbe (51 %) lag im April 2023 im Niedriglohnsektor. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 %) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %) war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ebenfalls überdurchschnittlich hoch. In der öffentlichen Verwaltung (4 %), in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 %), in der Informations- und Kommunikationsbranche (7 %) sowie im Bereich von Wasser, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (7 %) waren die Anteile hingegen am niedrigsten.
19 % der Frauen arbeiteten im Niedriglohnsektor
Knapp jede fünfte Frau (19 %) arbeitete im April 2023 in Deutschland im Niedriglohnsektor. Bei den Männern war es knapp jeder siebte (13 %). Der Anteil an Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor sank bei den Frauen mit einem Rückgang von 23 % auf 19 % im Zeitraum April 2022 bis April 2023 etwas stärker als bei den Männern. Hier ging er von 16 % auf 13 % zurück.
Jede und jeder vierte geringfügig entlohnte Beschäftigte erhielt Mindestlohn
Im April 2023 wurden deutschlandweit 2,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro bezahlt. Das entspricht 6,2 % aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Gut jedes vierte geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis erhielt den Mindestlohn (26,6 %). Jobs in Voll- oder Teilzeit wurden dagegen deutlich seltener mit Mindestlohn vergütet (1,4 % bzw. 5,0 %). Im gleichen Zeitraum hatten gut 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnisse (2,6 %) einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes können nicht unmittelbar mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz – sogenannte Non-Compliance – gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes, wie beispielsweise Praktikumsverhältnissen, können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.
Quelle: Destatis