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Ingolstadt: Einstellung des Strafverfahrens gefordert

Aufgrund der gestrigen Berichterstattung des Nachrichtenportals O-T(h)öne, dass ein bekannter Ingolstädter wegen Vergewaltigung angezeigt wurde, nahm heute dessen Anwalt, im Auftrag seines Mandanten, am Nachmittag Kontakt mit O-T(h)öne auf.

Nach Akteneinsicht ist der Anwalt der Ansicht, dass das Strafverfahren gegen seinen Mandaten nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt eingestellt werden muss. Dieser Paragraf besagt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wenn aufgrund der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Die angezeigte Person gilt so lange als unschuldig, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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