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Neuanträge zum Landespflegegeld für 2024 beantragen

Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 € ausbezahlt. Wie Heidi Heinzlmeier, Leiterin des Pflegestützpunkts Pfaffenhofen mitteilt, kann der Erstantrag auf Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2023/2024, mit dem Zeitraum 1.10.2023 bis 30.09.2024, noch bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Wer in diesem Zeitraum einen Antrag auf Pflegegradeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.

„Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden“, so Heinzlmeier. Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst. Dieser kann auch entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte, da es nicht zweckgebunden ist.

Grundsätzlich kann auch bei pflegebedürftigen Kindern, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Bei pflegebedürftigen Kindern, bei denen kein Ausweis vorliegt, kann bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden.

Überdies ist es möglich, dass auch pflegebedürftige Personen einen Antrag stellen können, für die im Rahmen der Sozialhilfe durch den überörtlichen Sozialhilfeträger die Heimkosten getragen werden. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de. Das Team des Pflegestützpunkts unterstützt die Antragsstellerinnen und Antragsteller beim Ausfüllen des Antrags.

Quelle: Landratsamt Pfaffenhofen.

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