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Notfallgesetz: Rettungsdienst verbessern

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hat anlässlich der jüngsten Kabinettsbefassung zum neuen Notfallgesetz (NotfallG) Stellung genommen. Reimann begrüßte die Initiative der Ampel-Koalition, die chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland zu entlasten, äußerte jedoch auch Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge.

„Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Erreichbarkeit in der Akutversorgung und einen wichtigen Schritt zur notwendigen Ambulantisierung“, erklärte Reimann.

Kernpunkte der Reform sind die Einführung neuer Akutleitstellen und die Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern. Diese sollen den Zugang zu Akut- und Notfallversorgung strukturierter und geregelter gestalten. Reimann betonte jedoch, dass die Reform nicht isoliert betrachtet werden dürfe: „Damit die Ambulantisierung gelingt, ist die Krankenhausreform (KHVVG) entscheidend.“

Weiterhin hob Reimann hervor, dass auch die ambulante Versorgung für die Akutversorgung gestärkt werden müsse. Hierzu sei ein sinnvoller Einsatz knapper Personalressourcen und eine bedarfsgerechte Definition der Versorgungsaufträge notwendig. Sie kritisierte jedoch die im „Gesundes-Herz-Gesetz“ geplante Ausweitung von medizinisch fragwürdigen Check-up-Untersuchungen und strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen (Disease Management-Programme) als kontraproduktiv.

Ein weiterer Kritikpunkt Reimanns ist der Umgang mit dem Rettungsdienst im aktuellen Gesetzentwurf: „Der Rettungsdienst ist im vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend bedacht. Die angekündigte Ergänzung, welche die Rettungsstellen reformiert und auch konzeptionell in die Reform einbindet, muss jetzt zügig folgen.“

Quelle: AOK Bundesverband.

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