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Terminierung der Strafsache: Schülerpraktikantin vergewaltigt

Das Landgericht Ingolstadt hatte im Juni des letzten Jahres einen bekannten Ingolstädter Unternehmer wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte am 3. Mai 2022 an einer in einem seiner Unternehmen tätigen 18-jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen den Oralverkehr durch. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte jüngst auf die Revision des Angeklagten das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. 

Die Strafsache muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden. Der Angeklagte musste nach dem Urteil des Gerichts die Haftstrafe nicht antreten.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Ingolstadt auf Anfrage des Nachrichtenportals O-T(h)öne erklärte, ist die neue Verhandlung bisher noch nicht terminiert. Mit dieser ist vermutlich erst Anfang des Jahres 2025 zu rechnen.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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