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Urteil wegen Vergewaltigung – Revision beim BGH

Das Landgericht Ingolstadt hatte Ende November vergangenen Jahres einen bekannten Ingolstädter Unternehmer wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Tatwurfwurf betrifft den 3. Mai 2022. Opfer soll eine damals 18-jährige Schülerpraktikantin gewesen sein. Im Fitnessraum der Ingolstädter Kampfsportakademie des Angeklagten soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Wie Richter Fabian Lettenbauer, Pressesprecher am Landgericht Ingolstadt, auf Anfrage des Ingolstädter Nachrichtenkanals O-T(h)öne, heute mitteilt, hat der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Dieses ist damit bislang nicht rechtskräftig. Nun wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Tatvorwurf beschäftigen. Eine Entscheidung des BGH könnte vielleicht in vier Monaten vorliegen.

Quelle: Eigene Recherche

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