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Verwechslung mit Telekom: Warnung vor Werbebrief

Zahlreiche Verbraucherbeschwerden gegen die 1N Telecom GmbH erreichen derzeit den VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Der Telekommunikationsanbieter aus Düsseldorf versendet in ganz Bayern Briefe mit Angeboten, die bei Verbrauchern für Verwirrung sorgen und zu ungewollten Vertragswechseln führen. Der Verbraucherschutzverband mahnt zu Vorsicht und klärt auf.

„Insbesondere Bestandskunden der Deutschen Telekom sollten Werbebriefe mit lukrativen Angeboten ihres Telekommunikationsanbieters sehr genau prüfen“, rät Eva Traupe, VSB-Verbraucherteamleiterin und Volljuristin.

Die Betroffenen, die beim VerbraucherService Bayern Rat suchen, hielten die persönlich an sie adressierten Briefe, die auch ihre Festnetznummer enthalten, irrtümlich für Schreiben der Deutschen Telekom. Mit ihrer Unterschrift glaubten sie, lediglich ihren bestehenden Festnetztarif zu wechseln. Stattdessen stimmten die Verbraucherinnen und Verbraucher ungewollt einem Anbieterwechsel zu.

Der Telekommunikationsanbieter aus Düsseldorf wurde in der Vergangenheit wegen seines Geschäftsgebarens und einzelner AGB-Klauseln bereits erfolgreich von Verbraucherzentralen verklagt. Der Verbraucherschutz-Dachverband Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), zu dem auch der VerbraucherService Bayern gehört, mahnte das Unternehmen wegen fehlender Kontaktmöglichkeiten ab. Seitdem muss die Widerrufsbelehrung des Anbieters eine E-Mail-Adresse enthalten, an die Nachrichten zugestellt werden können.

Verbraucher, denen ein Widerrufsrecht zusteht, können den Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist erklären. Oft ist diese Frist jedoch schon abgelaufen, wenn den Betroffenen der Vertragswechsel bewusstwird. Das VSB-Expertenteam prüft deshalb unter anderem, ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Wird diese vom Anbieter erst im Rahmen einer Vertragsbestätigung nachgereicht, startet die Frist ab diesem Zeitpunkt erneut. Ist die Belehrung fehlerhaft, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsabschluss.

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, Werbeschreiben von Telekommunikationsanbietern vor einer Unterschrift gründlich zu prüfen. Ratsuchende und Betroffene können sich direkt an die Beratungsstellen wenden oder unter www.verbraucherservice-bayern.de einen Beratungstermin vereinbaren. 

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V., Beratungsstelle Ingolstadt.

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