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Zahnarzt: Keine Einschränkungen für AOK-Patienten

Die AOK Bayern hat die massiven Vorwürfe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zum Streit über die aktuellen Vergütungsverhandlungen deutlich zurückgewiesen: „Die gesetzlichen Vorgaben sehen für 2023 eine maximale Anhebung der Vergütung um 2,7 Prozent vor. Dies hat auch das unabhängige Landesschiedsamt jetzt bestätigt. Die AOK Bayern erfüllt mit der Anhebung vollumfänglich ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen“, betont Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Nun sei es Aufgabe der KZVB, ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung nachzukommen und die zahnärztliche Versorgung der AOK-Versicherten in Bayern sicherzustellen. „Mit den unzutreffend zugespitzten Äußerungen verunsichert die KZVB Patienten und Zahnärzte“, kritisiert Stippler. AOK-Versicherte haben keine Einschränkung bei der Behandlung zu erwarten. Eine Instrumentalisierung von Patientinnen und Patienten durch die bayerische Zahnärzteschaft erwartet die AOK Bayern nicht.

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung 2022 beschlossen, dass die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen allen Beteiligten im Gesundheitswesen und nicht ausschließlich den Beitragszahlern aufzubürden sind. Der Anstieg der zahnärztlichen Vergütung wurde für 2023 auf maximal 2,7 Prozent begrenzt. Die AOK Bayern war bereit, diese gesetzlich maximal mögliche Steigerung an die Vertragszahnärzte in Bayern weiterzugeben. Nach dem Scheitern der Vertragsverhandlungen rief die KZVB das unabhängige Landesschiedsamt an. Bei dem Verhandlungstermin Anfang Dezember bestätigte das Landesschiedsamt die Position und die Rechtsauffassung der AOK Bayern. Damit kann die AOK Bayern einen Anstieg der Vergütung von insgesamt 2,7 Prozent an die Zahnärzteschaft weitergeben. Die AOK Bayern wird entsprechend der Entscheidung des Landesschiedsamtes die Gesamtvergütung von circa 800 Millionen Euro vollständig an die KZVB zahlen. Darüber hinaus stellt die AOK Bayern noch Mittel für Prophylaxe und Zahnersatz. So ergibt sich ein Gesamtbetrag von insgesamt über einer Milliarde Euro.

Ob und inwieweit es zu Budgetüberschreitungen für 2023 kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden. Die endgültigen Abrechnungsergebnisse des Jahres 2023 liegen erst Mitte des Jahres 2024 vor. Erst dann kann definitiv festgestellt werden, ob die Gesamtvergütungsobergrenze tatsächlich überschritten wurde. Die AOK Bayern zahlt alle laufend abgerechneten Leistungen für 2023 in der aktuell angeforderten Höhe.

Quelle: Die Erstellung des Artikels erfolgte unter Verwendung einer Pressemitteilung der AOK Bayern.

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