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Bluttests in der Schwangerschaft

Ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Laut Lebenshilfe ist die Zahl der sogenannten nicht-invasiven Pränataltests – kurz NIPT – alarmierend hoch. Beabsichtigt war, dass schwangere Frauen die Tests nur in bestimmten Fällen auf Kosten der Krankenkassen in Anspruch nehmen können. „Weit mehr als 100.000 solcher Bluttests im ersten Halbjahr 2023 sind keine Ausnahmen mehr. Wie wir befürchtet haben, deutet alles darauf hin, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden sind. Davor haben wir von Anfang an gewarnt“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin.

Aus der Antwort (20/10039) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9677) der Unionsfraktion geht hervor: Bei einer Geburtenrate in Deutschland, die im zurückliegenden November bei 631.000 Kindern für das Jahr 2023 lag, haben insgesamt 137.914 schwangere Frauen im ersten Halbjahr 2023 einen NIPT als Krankenkassenleistung genutzt. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist der Antwort zufolge in den zurückliegenden Jahren tendenziell gestiegen. Während im ersten Quartal 2021 insgesamt 24.641 Abbrüche registriert wurden, waren es im ersten Quartal 2022 insgesamt 25.817 Abbrüche und im ersten Quartal vergangenen Jahres 27.576 Abbrüche.

Die Lebenshilfe begrüßt deshalb die Initiative im Bundestag, die den Einsatz der Bluttests überprüfen will. Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben Ende Februar einen Antrag (20/10515) gestellt, der ein Monitoring und ein Expertengremium zu den Folgen der Bluttests fordert.

Quelle: Lebenshilfe Bundesverband.

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