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Fahrzeugversicherung auf den Prüfstand stellen

Seit zwei Jahren gehört Inflation wieder zum Alltag. Sparen rückt immer stärker in den Fokus. Genau der richtige Moment, um seine Kraftfahrzeug-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht – auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen.

Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten Jahr, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Ausschlaggebend ist der Grund für die günstigere Prämie. Sinkt der Beitrag zum Beispiel nur, weil sich wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau an sich steigt, bleibt die Sonderkündigung auf jeden Fall eine Option. Warum? Bei dieser Konstellation kann der Kunde beim Versicherungswechsel oft nicht allein von der günstigeren SF-Klasse, sondern auch vom günstigeren Tarifniveau eines neuen Versicherers profitieren.

Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro sind durchaus möglich. Vergleichsportale helfen dabei. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer. Zudem handelt es sich leistungsseitig oft um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen ist also unerlässlich. Onlineportale arbeiten oft auf Provisionsbasis. Sie sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Kfz-Versicherer wie die sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei einem günstigen Versicherer.

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