Anzeige

Frist zur Abgabe von Hochwasser-Soforthilfeanträgen

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat zur Unterstützung der Betroffenen der Hochwasserkatastrophe Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt.

Das Landratsamt Pfaffenhofen weist darauf hin, dass die Frist für die Abgabe der Anträge auf Soforthilfen für Haushalt/Hausrat und Ölschaden an Gebäuden am 31. August 2024 abläuft. Anträge auf Notstandsbeihilfen können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-pfaffenhofen.de) unter Landratsamt/Hochwasser 2024/Soforthilfen und Notstandsbeihilfen abrufbar. Dort sind auch weitere wichtige Informationen zu finden.

Für Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 08441 27-4575 und 27-4576 zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Pfaffenhofen.

Sie möchte zu dieser Veröffentlichung mit dem Nachrichtenportal O-T(h)öne in Kontakt treten?

Wir freuen uns über Ihre Email.

Diesen Beitrag teilen
Anzeige