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Heizungsgesetz, Förderungen, Preise – das gilt 2024

Ab 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dann müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht früher.

„Gute Nachrichten für Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch der Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderungen von 30 Prozent gibt es einen ‚Speedbonus‘ von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden“, erklärt Petra Herzog, Energieberaterin beim VerbraucherService Bayern. Für darüberhinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme. Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.

Der Festpreis für CO₂-Emissionen steigt. Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO₂ verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer. Ab März 2024 wird das Erdgas selbst auch wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

Quelle: VerbraucherService Bayern

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