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Hetze der AfD gegen Medienschaffende 

Als Reaktion auf die Enthüllungen über die Beteiligung von AfD-Mitgliedern auch aus der Bundestags-Fraktion an einem Treffen im Haus Adlon in Potsdam, bei dem offenbar Pläne für die Ausweisung von Millionen Bundesbürger*innen beraten wurden, agitieren Politikerinnen und Politiker der Partei öffentlich gegen Medienschaffende. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt diese Angriffe auf die Pressefreiheit, die in der Sprache auch als Aufruf zur Gewalt gegen das Medium Correctiv und dessen Mitarbeiter zu verstehen sind.

„In Social-Media-Posts greifen die AfD und ihre Abgeordneten Medienschaffende pauschal und auch einzelne Personen gezielt an. Das zeigt eine Missachtung des Journalismus als konstitutiver Säule der Demokratie und offenbart eine Feindseligkeit gegenüber Journalist*innen, wenn diese unangenehme Wahrheiten ans Licht bringen. Es ist die Aufgabe von unabhängigem Journalismus, über solche Ereignisse und Gesprächsgegenstände zu berichten, vor allem wenn dabei offenkundig  Grundrechte von Mitbürger infrage gestellt werden. Dass die Recherchen den Anlass für Großdemonstrationen über mehrere Tage in über hundert Städten und mit Hunderttausenden Teilnehmern gegeben haben, zeigt, auf welch massives öffentliches Interesse die Arbeit des Teams von Correctiv stößt. Jetzt fordert die AfD ihre Anhänger und „Follower“ ihrer Social-Media-Kanäle dazu auf, Medienvertreter „in die Schranken zu weisen“. Das ist als szenetypischer Aufruf zur Gewalt zu verstehen und verlässt jeden akzeptablen Weg des Umgangs einer politischen Partei mit für sie unliebsamer Medienberichterstattung“, erklärt Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Weiter zollt Schmitz seinen Respekt vor der Arbeit des Correctiv-Teams: „Im Stile großer Investigativ-Projekte haben hier eine Vielzahl von Kollegen mit unterschiedlichen Expertisen zusammengewirkt, um eine nach journalistischen Grundsätzen veröffentlichungsfähige Reportage zu schreiben. Der Wert ihrer Arbeit lässt erkennbar werden, warum Pressefreiheit einen besonderen Schutz braucht und auch einzelne Medienschaffende im Falle von Nachstellungen und Angriffen von Auftraggebern und der Öffentlichkeit in Schutz genommen werden müssen.“

Quelle: Ver.di Bundesvorstand.

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