Die Routenführung der Landwirte-Demo am morgigen Montag im Landkreis Eichstätt wurde geändert. Die aktuelle Strecke können Sie der Grafik am Ende dieses Artikels entnehmen.
Wie bereits berichtet, wird es in der Region 10 zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Demonstrationen von Landwirten kommen. Von 5 bis 14 Uhr bewegen sich zahlreiche Traktor-Korsos dauerhaft auf verschiedenen Routen in der Region. Massive Behinderungen im Straßenverkehr sind daher zu erwarten. Die Auswirkungen betreffen auch den Linienverkehr des Busverkehrs in der Region. Hier kann es zu erheblichen Verspätungen kommen.
Es ist zu erwarten, dass es durch Ausweichverkehre und weitere Aktionen auch auf Strecken außerhalb der Traktor-Korsos zu erheblichen Behinderungen kommt.
Route Eichstätt:
B13 Schernfelder Kreisel, B13, Kreisel Adelschlag/Weißenkirchen/Staatsstraße2035
Route Gaimersheim-Lenting
B13 Kreisel Gabel, Kriegsstraße, Stadtweg, Dr. Ludwig-Kraus-Straße, IN20, Staatsstraße2335 bis Hepberg, Hepberg Kehrtwende Staatsstraße2335, Hepberger Straße, Ettinger Straße, Obere Marktstraße, Böhmfelder Straße, EI 51, B13
Route Neuburg-Ingolstadt:
Staatsstraße 2114, B13
Route Kösching-Großmehring:
Ingolstädter Str., Beilngrieser Str., Nürnberger Str., Schillerstr., Goethestr., B16a, Staatsstraße2335
Route Kinding/Enkering:
Vom neuen Friedhof über die Ortsverbindungsstraße auf die Staatsstraße2228, links in Richtung Kinding, am Kreisverkehr in Richtung Kinding Ortsmitte, über den Marktplatz wieder auf die Staatsstraße2228, rechts in Richtung Kreisverkehr bis Enkering, beim Gasthaus zum Bräu über die Rumbrugstraße zum neuen Friedhof.
Ferner ist in Stammham eine Demonstration angemeldet.
Schulunterricht
Von den Verkehrsbehinderungen sind auch der Linienverkehr und die Schulbusse betroffen. Es kann zu entsprechenden Verspätungen oder Ausfällen bei der Schülerbeförderung kommen. Nach derzeitigem Stand findet an den Schulen in Bayern der Unterricht regulär statt – soweit möglich. Im Einzelfall können an den jeweiligen Schulen andere Entscheidungen notwendig werden. Entsprechende Informationen werden direkt von den Schulen herausgegeben.
Eltern wird angesichts der Verkehrssituation ausdrücklich nicht empfohlen, von der öffentlichen Schülerbeförderung auf eine individuelle private Beförderung auszuweichen.
Sollten Schülerinnen und Schüler die Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen können und keine alternativen Fahrtmittel haben, muss die Schule – wie bei einem Krankheitsfall – umgehend informiert werden.
Versammlungen, wie die Demonstration der Landwirte müssen nicht genehmigt werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, für dessen Ausübung keine Erlaubnis erteilt werden muss. Gleichwohl muss eine geplante Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe den Behörden angezeigt werden.
Quelle und Grafik: Landratsamt Eichstätt vom Sonntag, den 7. Januar 2024