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­Vorsicht vor vermeintlichen Gewinnen

­Aktuell werden Verbraucherinnen und Verbrauchern vermehrt Zeitungsabonnements am Telefon untergeschoben. Dabei geben die Verkäufer an, dass ein Zeitschriftenabo im Rahmen eines Gewinnspiels gewonnen wurde. Als Preis wird häufig eine Auswahl von Magazinen angeboten. Um den vermeintlichen Gewinn anzunehmen, müssen Verbraucher ihre persönlichen Daten mitteilen. Viele Betroffene werden erst nach einiger Zeit von Rechnungen für das unerwartete Abo überrascht. „In der Regel gibt es nur einen kostenlosen Probezeitraum“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Meistens werden Verbraucher jedoch nicht darüber informiert, dass das Probeabo nach Ablauf der Testphase automatisch kostenpflichtig wird.“
 
Die Verkäufer nutzen immer wieder aus, dass Betroffenen aufgrund des Gewinnversprechens nicht klar ist, dass sie am Telefon einem langfristigen Vertrag zustimmen. „Wenn die Anrufer nicht genau darlegen, welche Kosten entstehen oder Fragen danach ausweichen, raten wir Verbrauchern von der Annahme des vermeintlich kostenlosen Zeitschriftenabos ab“, sagt Tatjana Halm. „So können sie verhindern, dass sie langfristig an solche Verträge gebunden sind.“ Vorsicht ist auch bei ähnlichen Angeboten an der Haustür geboten. Wurde ein Vertrag am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, ist es in den meisten Fällen möglich, ihn innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Damit können langfristige Kosten vermieden werden.
 
Bei individuellen Fragen hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de vereinbart werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern.

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