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Die Mär vom Schildbürgerstreich eines Radfahrers

Angeblich soll ein kritischer Radler festgestellt haben, dass die rechtliche Widmung des Weges und dessen Beschilderung nicht zusammenpassen, was zur Änderung der Beschilderung geführt habe. Dies berichtet ein Redakteur in der heutigen Ausgabe der Ingolstädter Lokalzeitung. Der Journalist bezieht sich in seiner Berichterstattung auf die Fortsetzung der Bonhoefferstraße, also auf den Weg unterhalb des Donaudamms, in Richtung des Wasserwerkes Buschletten. Da früher über 50 Fahrzeugdurchfahrten auf dem langen damals ausgeschilderten Fuß- und Radweg stattfanden, griff O-T(h)öne als erstes Ingolstädter Nachrichtenportal das Thema in einer ausführlichen Berichterstattung, aufgrund von mehreren Hinweisen von Naherholungssuchenden, auf. Ein kritischer Radfahrer war allerdings nicht dabei.

Lesen Sie nachfolgend den tatsächlichen Ablauf, anhand unserer Berichterstattung vom 10. Mai dieses Jahres:

Über 50 Fahrzeugdurchfahrten auf längerem Fuß- und Radweg in Ingolstadt

Foto: Thomas Thöne

Es ist so etwas wie ein Naherholungsgebiet, die Wege entlang an den Äckern und durch die Bewaldung hinter dem Ingolstädter Wasserwerk II in Buschletten. Häufig und gerne genutzt durch Anwohner der Ingolstädter Ortsteile Haunwöhr, Hundszell und Knoglersfreude. Tagtäglich, egal ob Sommer oder Winter, sind hier eine Vielzahl von Hundebesitzern mit ihren Fellnasen unterwegs, ebenso Jogger und Spaziergänger.

Um in dieses „Naherholungsgebiet“ zu gelangen, suchen viele Erholungsuchende den Bereich hinter dem Wasserwerk über einen Fuß- und Radweg auf, der von der Bonhoefferstraße zum Wasserwerk führt. Hierbei kommt es immer wieder zu unschönen Szenen mit Fahrzeugführern.

In der Spitze, hauptsächlich vom Frühjahr bis zum Herbst, sind mehr als 50 Fahrten innerhalb 24 Stunden von Kraftfahrzeugen in beide Richtungen des Fuß- und Radweges zu zählen. Es handelt sich um Fahrzeuge von „Anliegern“ und der Ingolstädter Kommunalbetriebe.

Auf dem Fuß- und Radweg kommt es immer wieder zu kritischen Situationen für Radfahrer, aber auch für Fußgänger, da sich Fahrzeugführer nicht nur im Recht, sondern auch auf einer Durchgangsstraße wähnen. Dazu trägt offenbar auch die Beschilderung in beide Richtungen bei, die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde auf diesem Fuß und Radweg erlaubt. Erst heute rauschte ein Fahrzeuglenker nur etwa 10 Zentimeter an einem Radfahrer vorbei, ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Oberhalb des genannten Fuß- und Radweges verläuft auf einem ehemaligen Bahndamm ebenfalls ein derartiger Weg, der allerdings lediglich vom alten Haunwöhrer Bahnhof und aus der Nähe des Wasserwerks befahren werden kann, da es keine weiteren Auffahrtsmöglichkeiten gibt. Seit der Fuß- und Radweg auf diesem Damm geteert ist, nutzen nur noch wenige Anwohner diesen Weg, da insbesondere E-Bike-, Rennradfahrer sowie motorisierte Zweiräder dort mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind, sodass weder Fußgänger, noch Hundebesitzer mit ihren Tieren, bei nahendem Verkehr, in der Lage sind auf diesen zu reagieren. Dies ist jedoch eine andere Geschichte.

Gerade viele ältere Mitbürger nutzen deshalb, mit Rollator oder dem Gehstock, den Fuß- und Radweg von der Bonhoefferstraße Richtung Wasserwerk.

Im Winter, bei dem geringstem Schnee, kann man in die strahlenden Augen von Kindern blicken, die mit Genuss vom ehemaligen Bahndamm auf den Radweg mit ihrem Schlitten hinunter schießen. Der nicht geräumte und unbeleuchtete Fuß- und Radweg, gleicht bei Schneefall fast einer Eislauffläche, da der Durchfahrtsverkehr den Schnee in eine spiegelglatte Eisfläche verwandelt und damit unbegehbar macht. Im Sommer gleicht der nicht geteerte Bereich des Fuß- und Radweges, wegen der zahlreichen Schlaglöcher, einer Buckelpiste.

Foto: Thomas Thöne

Stadt Ingolstadt: Beschilderung wird ausgetauscht

Auf eine Anfrage von O-T(h)öne von Anfang Mai teilte die Pressestelle der Stadt Ingolstadt zur Situation auf diesem Fuß- und Radweg mit: „Die offizielle Zufahrt zum Wasserwerk Buschletten und dem daran angrenzenden Anwesen erfolgt über die Roßlettenstraße von Süden aus. Die Fortsetzung der Bonhoefferstraße, (Weg unterhalb des Donaudamms), ist hingegen als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet und somit nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die dort derzeit angebrachte Beschilderung („gemeinsamer Geh-/Radweg“, „Anlieger frei“) entspricht nicht der Widmung des Weges und wird daher absehbar ausgetauscht werden. Eine reine Durchfahrt ist, auch bei aktueller Beschilderung, nicht zulässig“. Bis zur Veröffentlichung dieser Berichterstattung war die Beschilderung noch nicht geändert.

Von unwissend über provokant bis aggressiv

Werden Fahrzeugführer von Fußgängern oder Radfahrern angesprochen, gibt es die unterschiedlichsten Aussagen und Szenen. Einsicht gehört allerdings nicht dazu.

So ist von Autofahrern, die eine größere private Grünanlage in der Nähe der Roßlettenstraße ansteuern, in der schon zahlreiche Fahrzeuge gesichtet wurden, zu hören, dass die Stadt ihnen genau diesen Weg zum Grundstück zugewiesen habe oder dass man eine „Ausnahmegenehmigung“ der Stadt besitze.

Ein anderer „Anlieger“ dieser Grünanlage beschimpfte einen Radfahrer, im Beisein von Zeugen, er solle sich gefälligst „auf den Radlweg auf dem Damm schleichen. Da hat die Stadt extra eine Rennstrecke für dich gebaut“. Ein sehr selbstbewusst auftretender „Anlieger“ staucht einen Radfahrer zusammen, er sollte gefälligst auf die Seite fahren und nicht mitten auf der Straße, da würde er den Verkehr behindern. Auf den Hinweis, dass der Fahrzeuglenker einen Fuß- und Radweg befahre, kam die Antwort, dass man an den „30ger-Schildern“ doch sehen könne, „dass das eine Straße sei“.

Ein Autofahrer meinte, er befahre seit 50 Jahren diesen Weg. Damit wollte er offenbar ein Gewohnheitsrecht ableiten.

Besonders eloquent tritt ein Mann mittleren Alters auf, der den Weg regelmäßig befährt. Man solle ihn doch anzeigen, so seine Haltung, er sei im Recht und habe schon mehrere Prozesse gewonnen. Er habe keine Angst und es könne ja gleich die Polizei gerufen werden, so der Mann, eine Führungskraft.

Als „Anlieger“ bezeichnen sich nicht nur die Aufsuchenden der privaten Grünanlage. Die Ingolstädter Kommunalbetriebe haben nach Informationen von O-T(h)öne eine Fläche im Wasserwerk II zum Wohnen vermietet.

Kommunalbetriebe haben offenbar schon reagiert

Nach der Anfrage von O-T(h)öne bei der Pressestelle der Stadt Ingolstadt zur Verkehrssituation auf dem genannten Fuß- und Radweg, haben die Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) offenbar schon reagiert. Wie von Spaziergängern zu erfahren ist, die den Weg täglich benutzen, fahren die „orangen Autos der Stadt“ seit geraumer Zeit das Wasserwerk, wie vorgesehen über die Roßlettenstraße an.

Geänderte Beschilderung wird die Situation nicht verändern

Eine Hundebesitzern, die fast täglich mit einem ihrer Hunde auf dem Fuß- und Radweg zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, glaubt nicht, dass eine geänderte Beschilderung zum Umdenken bei „Anliegern“ führen wird. „Was nützen Regeln und Gesetzte“, wenn diese nicht umgesetzt oder kontrolliert werden, resümiert die Frau.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

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